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Diskurs

Dienstag, 24.11.2020

Bis zum 7. Juni 2021

Fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien

Update | Die Bundesregierung will die beiden EU-Urheberrechts-Richtlinien (DSM- und Online-SatCab-Richtlinie) in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren fristgerecht bis zum 7. Juni 2021 umsetzen.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/24285) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dabei beobachte sie die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien in den anderen Mitgliedstaaten und beziehe diese Beobachtungen in ihre Erwägungen ein. Zum veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums könnten keine Fragen beantwortet werden, heißt es weiter, da er in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sei.

Die DSM-Richtlinie, heißt es in der Antwort weiter, bezwecke nur für bestimmte Regelungsbereiche eine vollständige Harmonisierung des europäischen digitalen Binnenmarktes. Daneben enthalte die Richtlinie aber auch mindestharmonisierende sowie optionale Regelungen. Eine unionsweit einheitliche Umsetzung sämtlicher Richtlinienbestimmungen sei von vornherein nicht angelegt. Mit der Umsetzung in das deutsche Recht würden verschiedene Ziele verfolgt. „Dazu gehört auch die faire Vergütung von Kreativen.“

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie in ihrer Protokollerklärung ihre Absicht bekundet hat, dass bei der Umsetzung von Artikel 17 der DSM-Richtlinie Uploadfilter nach Möglichkeit verhindert, die Meinungsfreiheit sichergestellt und die Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Die Bundesregierung strebe eine Umsetzung des Artikels 17 mit vorgenanntem Verständnis an und stimme sich hierzu aktuell ab. Mittlerweile sind zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums 105 Stellungnahmen eingegangen, die das BMJV auf einer Website veröffentlicht hat.

Darüber hinaus haben sich 576 Künstler mit einem Brief an Regierungspolitiker und Bundestagsabgeordnete gewandt, in dem sie vor allem gegen die geplante „Bagatellschranke“ des § 6 Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG-E) protestieren, wie heise online berichtet. Diese Schranke sei „hanebüchen europarechtswidrig“, kritisieren unter anderem die Berliner Philharmoniker, die Ärzte, die Toten Hosen, Feine Sahne Fischfilet und Kraftwerk. Dazu kommen Musiker, Sänger und DJs wie Blixa Bargeld, Herbert Grönemeyer, Joy Denalane, Leslie Mandoki, Paul van Dyk und Tim Bendzko.

Pressekontakt: info@urheber.info