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Diskurs

Donnerstag, 04.07.2019

Glyphosat-Gutachten darf wieder veröffentlicht werden

Wegen hat das Landgericht Köln seine einstweilige Verfügung gegen die Initiative FragDenStaat aufgehoben. Sie darf das Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zunächst wieder offiziell veröffentlichen.

Das Landgericht Köln hat am 4. Juli 2019 entschieden (Az.: 14 O 86/19) eine einstweilige Verfügung aufzuheben, die die 14. Zivilkammer auf Antrag der dem Bundeslandwirtschaftsministerium nachgeordneten Behörde im März zunächst wegen Verstoß gegen das Urheberrecht erlassen hatte (siehe News vom 2. April 2019). Grund waren Formfehlern der gegnerischen Anwälte. Nun ist die Behördenanalyse zu Krebsrisiken wieder online.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Inhaltliche Fragen zum Urheberrecht wurden am Kölner Landgericht allerdings nicht erörtert. Daher spricht Arne Semsrott von der Initiative FragDenStaat nach der ersten Entscheidung aufgrund des Formfehlers lediglich von einem „Etappensieg“. Noch sei man nicht am Ziel. Über den Kern der Auseinandersetzung soll das Landgericht Berlin entscheiden. Dort hat die Initiative sogenannten negativen Feststellungsklage gegen die Bundesregierung erhoben. Sie will erreichen, dass amtliche Dokumente wie das Glyphosat-Gutachten grundsätzlich gemeinfrei sind. „Dass sich Behörden auf das Urheberrecht berufen, um es zur Zensur zu missbrauchen, muss verhindert werden“, schreibt die Initiative.

Pressekontakt: info@urheber.info