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Diskurs

Dienstag, 14.05.2019

Informationsfreiheit: Keine Einschränkung durch Urheberrechte

In einem Antrag für eine Bundestagsentschließung drängt die FDP-Fraktion darauf, das „Urheberrecht nicht zur Einschränkung der Informationsfreiheit“ zu missbrauchen.

In dem Antrag der Liberalen (BT-Drs. 19/10076) wird die Bundesregierung aufgefordert, „es zu unterlassen, die Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung staatlicher Dokumente mit den Mitteln des Urheberrechts zu unterbinden“. Dies umfasse Abmahnungen sowie die gerichtliche Geltendmachung des Urheberrechts bei Stellungnahmen, Gutachten oder sonstigen Papieren aus Ministerien oder den Ministerien unterstellten Bundesbehörden.
„Die Bundesminister haben die hierfür erforderlichen Weisungen an die ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden auszusprechen“, heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion weiter. Dokumente, die dem Geheimnisschutz unterliegen, fielen nicht hierunter. Unterfällt eine Information aber nicht dem Geheimnisschutz, dürfe das Urheberrecht „nicht anstatt dessen als ,Geheimnisschutz durch die Hintertür’ missbraucht werden“.

Als ein prominentes Beispiel nennt die FDP den Rechtsstreit um die „Afghanistan-Papiere“. In dem Verfahren, das der BGH ausgesetzt und Fragen an den EuGH geschickt hat, geht es um eine Veröffentlichung vertraulicher militärischer Lageberichte der Bundesregierung über den Afghanistankrieg durch die Westdeutsche Allgemeinen Zeitung (WAZ), die heute zur Funke-Gruppe gehört (siehe News vom 2. Juni 2017). Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar kam im Oktober 2018 zu dem Ergebnis, dass solche schlichten militärischen Lageberichte „nicht in den Genuss des unionsrechtlich harmonisierten Urheberrechtsschutzes kommen können“ (siehe News vom 25. Oktober 2018).

Als weiteres Beispiel wird das „Glyphosat-Gutachten“ des Bundesinstituts für Risikobewertung angeführt. Das Landgericht Köln hat der Initiative „Frag den Staat“ per einstweiliger Verfügung verboten, dieses Gutachten weiterhin im Internet zu veröffentlichen. Grund ist eine Verletzung des Urheberrechts (siehe News vom 2. April 2019).

Nach dem FDP-Antrag soll die Bundesregierung weiterhin offenlegen, wie viele Rechtsstreitigkeiten Bundesministerien und Bundesbehörden seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. Januar 2006 geführt haben, „die auf die Unterlassung der Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung staatlicher Dokumente und Informationen gerichtet und auf das Urheberrechtsgesetz gestützt waren“.

Pressekontakt: info@urheber.info