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Diskurs

Mittwoch, 08.05.2019

Bundesregierung verteidigt EU-Urheberrechtsreform

Update 2 | Die Bundesregierung hat ihre Kompromisslösung bei den EU-Trilog-Verhandlungen im Zusammenhang mit der EU-Urheberrechtsreform in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion verteidigt.

In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/9771) verweist die Regierung auf die beigefügte Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat. Darin heißt es einleitend, dass die Bundesregierung dem Richtlinienvorschlag zustimme, weil die Reform insgesamt dringend nötige Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmens mit sich bringt.

Wie es weiter Protokollerklärung heißt, bedauert die Bundesregierung zugleich, „dass es nicht gelungen ist, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das in der Breite alle Seiten überzeugt. Es besteht zwar weithin Übereinstimmung, dass Kreative an der Verwertung ihrer Inhalte durch Upload-Plattformen beteiligt werden sollen. Insbesondere die in Artikel 17 der Richtlinie vorgesehene Pflicht, auf Dauer ein ‚stay down’ geschützter Inhalte zu gewährleisten, stößt aber mit Blick auf voraussichtlich dabei auch zur Anwendung kommenden algorithmenbasierten Lösungen (‚UploadFilter’) auf ernsthafte Bedenken und in der deutschen Öffentlichkeit auf breite Kritik. Auch die Abstimmung im Europäischen Parlament am 26. März 2019 hat die tiefe Kluft zwischen Befürwortern und Kritikern aufgezeigt.“

Die Bundesregierung werde die zur Lösung des Urheberrechtsproblems zur Verfügung stehenden Modelle prüfen und – sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führt, – darauf hinwirken, dass die festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden.

Wenige Tage nach der Regierungsantwort, hat die AfD-Fraktion einen Antrag für eine Bundestagsentschließung gestellt, nach der die Bundesregierung sich dafür einsetzen soll, bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie den Einsatz von Upload-Filtern auszuschließen. Sie solle klarstellen, dass Diensteanbieter keine Blockade von nutzergenerierten Inhalten auf der Basis von automatisierten Upload-Filtern vornehmen müssen, um den Vorteil einer Befreiung von der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für das Teilen von Online-Inhalten zu erlangen, heißt es in einem Antrag (BT-Drs. 19/9969). Für den Fall, dass eine Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht unter Beachtung dieser Vorgabe nicht möglich ist, solle sich die Bundesregierung umgehend auf europäischer Ebene für eine Änderung von Artikel 17 der Richtlinie einsetzen mit dem Ziel, dass der Einsatz automatisierter Upload-Filter durch Diensteanbieter ausgeschlossen werden kann.

Über den AfD-Antrag wurde bereits am 9. Mai 2019 in erster Lesung im Bundestag debattiert (Bundestags-Mediathek). Dabei betonten die Rednerinnen und Redner aller Parteien ihre Ablehnung des Einsatzes von Uploadfiltern. Für die CDU/CSU sicherte Ansgar Heveling, Mitglied des Rechtsausschusses und Berichterstatter für Urheberrecht, zu, bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in Deutschland auf Uploadfilter verzichtet werde und dies auch mit der EU-Richtlinie vereinbar sei. Der AfD-Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Eine weitere urheberrechtlich relevante Kleine Anfrage hat übrigens die Linksfraktion gestellt (BT-Drs. 19/9742). Darin geht um die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort an Herausgeber. Offenbar wurde sie direkt von VG-Wort-Kritiker Martin Vogel initiiert, der entsprechende Anträge zur Abschaffung einer Vergütung an Herausgeber zur nächsten Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort am 25. Mai 2019 gestellt hat.

Pressekontakt: info@urheber.info