Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Montag, 01.04.2019

LG Köln: Gutachten urheberrechtlich geschützt

Das Landgericht Köln hat der Initiative „Frag den Staat“ per einstweiliger Verfügung verboten, ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung weiterhin im Internet zu veröffentlichen. Grund ist eine Verletzung des Urheberrechts.

Laut Beschluss vom 19. März 2019 des LG Köln (Az.: 14 O 86/19) handelt es sich bei der sechsseitigen Stellungnahme des BfR nach Ansicht der Kölner Richter um ein „Sprachwerk, das gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt ist“ und an dem die Rechte allein beim Bundesinstitut lägen. Die Bestimmungen aus dem Urheberrechtsgesetz, die das exklusive Verwerterrecht einschränken, wie das Recht auf Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG), „greifen nicht“, begründen die Richter. Die Betreiber von „Frag-den-Staat“ hätten das Gutachten, das „lediglich zur internen Information gedient“ habe, entgegen des ausdrücklichen Hinweises ohne Zustimmung online gestellt und damit die Rechte des BfR verletzt. Das staatliche Institut von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte die Plattform FragDenStaat vorher bereits abgemahnt.

Empört ist man dort über die Gerichtsentscheidung. „Das Glyphosat-Gutachten ist staatlich finanziert und von Beamten erstellt worden. Dass das Urheberrecht als Zensurheberrecht missbraucht wird, ist ein Angriff auf die Pressefreiheit“, erklärte die FragDenStaat-Pressesprecher Arne Semsrott. „Wenn es nötig ist, ziehen wir mit dem Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof.“ FragDenStaat ruft jetzt alle Menschen dazu auf, ihr Recht auf Informationsfreiheit zu nutzen und ebenfalls das Glyphosat-Gutachten beim Bundesinstitut anzufragen.

Beim EuGH liegt derzeit sogar schon ein vergleichbarer Fall, in dem es ebenfalls darum geht, ob das Urheberrecht zur behördlichen Geheimhaltung taugt. Dabei geht es um die sog. „Afghanistan Papiere“ zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr (siehe News vom 2. Juni 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info