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Diskurs

Freitag, 29.03.2019

Europaparlament beschließt Reform der SatCab-Richtlinie

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 28. März 2019 in Straßburg mit 460 gegen 53 Stimmen bei acht Stimmenthaltungen die Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie – kurz als SatCab-Richtlinie bezeichnet – beschlossen.

In den jahrelangen Diskussionen um die ursprünglich als Verordnung geplanten Richtlinie besonders umstritten war die Anwendung des Herkunftslandprinzips.

Nach dem Herkunftslandprinzip hätten Radio- und Fernsehsender die nötigen Rechte für die Online-Ausstrahlung künftig nur noch in jenem EU-Staat erwerben müssen, in dem sie ihren Sitz haben. Mit dieser Lizenz hätten sie dann aber beispielsweise ihre Beiträge in Mediatheken in allen EU-Mitgliedsstaaten ausstrahlen dürfen. Hiergegen hatte es massive Proteste der gesamten Filmbranche gegeben.

Nach dem von den Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates in den Trilog-Verhandlungen am 13. Dezember 2018 erreichten Ergebnis soll das Herkunftslandprinzip aber nur noch für alle „Hörfunkprogramme, Fernsehnachrichten und politischen Informationen wie auch ihre vollständig selbst finanzierten Eigenproduktionen“ eingeführt werden, die Sender künftig simultan oder in Mediatheken in allen EU-Ländern online anbieten können (siehe News vom 14. Dezember 2018).

Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) begrüßte diesen Kompromiss. „Das Europäische Parlament hat heute gezeigt, dass im Digitalen Binnenmarkt gute Kompromisse möglich sind. Dass Regulierung einen Interessenausgleich schaffen kann, der die wirtschaftlichen Realitäten der unabhängigen Filmwirtschaft akzeptiert und kulturelle Vielfalt nicht dem Plattformkapitalismus opfert. Dass ‚buy one, get 27 free‘ kein Geschäftsmodell für eine nachhaltige Kulturwirtschaft ist“, erklärte SPIO-Präsident Alfred Holighaus in einer Pressemitteilung.

„Wir müssen alles tun, um die Vielfalt der europäischen Kultur zu gewährleisten und den europäischen Autoren und Rundfunkveranstaltern angemessene Bedingungen für ihren Betrieb zu bieten und gleichzeitig ein sicheres Umfeld für digitale Unternehmen zu schaffen“, sagte der tschechische Berichterstatter Pavel Svoboda (EVP) während der Plenardebatte.

Der Text der „Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ verdeutlicht zudem den rechtlichen Status der sogenannten Übertragung durch „Direktinjektion“, der heute immer mehr üblichen Übertragungstechnik mit der eine Rundfunkorganisation ihre programmführenden Signale nur an Signalverteiler auf eine Weise überträgt, dass diese Signale während der Übertragung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. In einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass nur ein einziger Akt der öffentlichen Kommunikation erfolgt. Dies ist für Urheber von besonderem Interesse weil damit die bisherige Kabelweitersendung ersetzt wird, für die sie Tantiemen in Millionenhöhe über die Verwertungsgesellschaften erhalten.

Pressekontakt: info@urheber.info