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Diskurs

Donnerstag, 21.03.2019

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zur Erklärung des BfDI

Die Initiative Urheberrecht nimmt Stellung zur Erklärung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 19.3.2019 „Falsche Behauptungen der Initiative Urheberrecht“:

  1. Auf die Äußerung der Initiative Urheberrecht: „Uploadfilter sind weder falsch noch schädlich, sie werden schon jahrelang flächendeckend angewendet, ohne dass dies den Datenschutzbeauftragten auch nur im Geringsten interessiert hat.“ antwortet der BfDI: „Beispielsweise wird Herrn Kelber persönlich vorgeworfen, dass Uploadfilter schon jahrelang angewendet würden, ohne dass dies den Datenschutzbeauftragten auch nur im Geringsten interessiert oder zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst hätte“.
  2. Die Äußerung der Initiative Urheberrecht enthält keinen Vorwurf gegenüber Herrn Kelber persönlich, sondern ist adressiert an die Behörde BfDI, die sich allerdings zu den mit Art. 13 verbundenen Fragen in der Öffentlichkeit durch Äußerungen des Bundesbeauftragten Kelber artikuliert hatte. Dieser wies explizit darauf hin, dass „ohne Filter die Regelung nicht funktioniert“. Während des Diskussionsprozesses um die Richtlinie, deren Entwurf am 14.9.2016 veröffentlicht wurde, und bis zum Amtsantritt des neuen Bundesbeauftragten hatte der / die BfDI als Behörde dagegen nach unserer Kenntnis zu dem Vorgang nicht Stellung genommen.
  3. Richtig ist, dass der BfDI nicht „der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung“ ist, wie die Initiative unpräzise schrieb. Der BfDI ist jedoch auch für den Datenschutz bei Bundesbehörden und damit auch für die Bundesregierung zuständig. Aus dieser Zuständigkeit resultiert die missverständliche Äußerung, die wir bedauern.
  4. Die Initiative schrieb: „Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Ulrich Kelber war bis 2017 als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz speziell zuständig für Verbraucherfragen. Er konnte in dieser Zeit die Entwicklung der EU-Richtlinie, insbesondere des Artikel 13, gut verfolgen. Ob er versucht hat, schon in dieser Zeit gegen Uploadfilter zu argumentieren, wissen wir nicht. Die Bundesregierung hat der zum Beschluss vorliegenden Fassung der Richtlinie und des Artikel 13 zugestimmt.“ Darauf antwortet der BfDI: „In seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte sich Herr Kelber außerdem unter anderem in der Debatte über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mehrfach öffentlich ablehnend zum Einsatz von Uploadfiltern sowie Löschungen ohne Widerspruchmöglichkeit geäußert und für mehr Rechte der Nutzerinnen und Nutzer plädiert. Diese Äußerungen konnte die Initiative Urheberrecht aber offensichtlich ebenso wenig recherchieren, wie den Umstand, dass Herr Kelber nicht mehr Teil der Bundesregierung war, als diese der Urheberrechtsnovelle zustimmte.“
    Die erwähnten Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs standen nicht im Zusammenhang mit den Beratungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie; zu dieser hat er sich nach unserer Kenntnis nicht geäußert. Die Tatsache allerdings, dass Herr Kelber nicht mehr Teil der Bundesregierung war, als ihr zustimmender Beschluss zur Richtlinie gefasst wurde, hat die Initiative nicht ignoriert, sondern erwähnt, indem sie schrieb, dass er „bis 2017" Parlamentarischer Staatssekretär war.
  5. Herr Kelber schreibt: „Außerdem unterstellt die Initiative Urheberrecht dem BfDI, sich zur Novelle zu äußern, ohne diese richtig gelesen zu haben und relevante Fakten zu verkennen. Ein inhaltlicher Beleg für diese Behauptung wird nicht erbracht.“
    Die Initiative hat Herrn Kelber dies nicht unterstellt. Sie hat unter der Überschrift „Ist das falsch oder gefährlich, Herr Kelber“ betont, dass ihrer Ansicht nach die geplante Neuregelung im Interesse der Nutzer der Plattformen liege und abschließend lediglich folgendes geäußert: „Bedauerlich in der öffentlichen Diskussion ist, dass viele Beteiligte und noch mehr Unbeteiligte über Artikel 13 und die EU Richtlinie reden, ohne sie gelesen zu haben.“ Auch der BfDI wird in Kenntnis der öffentlichen Diskussion nicht bestreiten wollen, dass diese generelle Feststellung zwar bedauerlich und den Diskussionsprozess erschwert, aber nicht zu widerlegen ist.
  6. Herr Kelber schreibt: „Schließlich unterstellt die Initiative dem BfDI, kein Interesse daran zu haben, dass der Gesetzgeber einen besseren Urheberschutz schafft, von dem nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern auch private Uploader profitieren, die durch die neuen Regelungen aus der Haftung genommen werden.“
    Diese Unterstellung ist der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht weder gegenüber Herrn Kelber persönlich noch dem BfDI als Behörde zu entnehmen. Sie hatte dagegen unter der Frage: „Wo ist das Problem, Herr Kelber?“ ausgeführt: „Die Uploader / Nutzerinnen werden in Zukunft vor Abmahnungen geschützt. Die Urheberinnen, ausübenden Künstler*innen und Kulturunternehmen erhalten auf der Grundlage ihrer Verträge mit den Plattformen endlich einen gerechten Anteil an den Milliardengewinnen der großen Plattformen. Kleine Plattformen werden durch Artikel 13 weitgehend geschont.“
  7. Bedauerlich ist schließlich, dass weder in der Ausgangsbemerkung des BfDI noch in seiner Erklärung die zentrale These seiner Ausführungen, dass Art 13 ohne Filter nicht funktionieren könne, begründet oder erläutert wird.
Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zur Erklärung des BfDI (pdf, 145.53 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info