Eine neue Studie des zeigt, dass die Onleihe die Kaufbereitschaft buchaffiner und kaufkraftstarker Zielgruppen am Buchmarkt schmälert. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in...
Uploadfilter sind weder falsch noch schädlich, sie werden schon jahrelang flächendeckend angewendet, ohne dass dies den Datenschutzbeauftragten auch nur im Geringsten interessiert hat.
Uploadfilter sind ein notwendiges Übel, das auf sein Mindestmaß reduziert werden muss: dafür sorgt die EU-Urheberrechtsrichtlinie!
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Ulrich Kelber war bis 2017 als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz speziell zuständig für Verbraucherfragen. Er konnte in dieser Zeit die Entwicklung der EU-Richtlinie, insbesondere des Artikel 13, gut verfolgen. Ob er versucht hat, schon in dieser Zeit gegen Uploadfilter zu argumentieren, wissen wir nicht. Die Bundesregierung hat der zum Beschluss vorliegenden Fassung der Richtlinie und des Artikel 13 zugestimmt.
Herr Kelber verkennt als Datenschutzbeauftragter bei seinen öffentlichen Äußerungen gegen Artikel 13 und die damit verbundenen Uploadfilter folgende Fakten und kommt daher zu einer – aus unserer Sicht – falschen Analyse:
Die EU-Richtlinie wird dieses System grundlegend ändern:
Wo ist das Problem, Herr Kelber?
Ist das „falsch und gefährlich“, Herr Kelber?
Wir meinen, das ist im Interesse aller, zumindest im Interesse der über 140.000 Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen, für die wir sprechen sowie der Kulturunternehmen.
Bedauerlich in der öffentlichen Diskussion ist, dass viele Beteiligte und noch mehr Unbeteiligte über Artikel 13 und die EU Richtlinie reden, ohne sie gelesen zu haben.
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