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Diskurs

Montag, 03.12.2018

Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten

Am 3. Dezember 2018 ist die Verordnung über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft getreten, mit der eine Gleichbehandlung von Online-Käufern aus dem EU-Ausland erreicht werden soll. Nach der EU-Verordnung 2018/302 (

Am 3. Dezember 2018 ist die Verordnung über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft getreten, mit der eine Gleichbehandlung von Online-Käufern aus dem EU-Ausland erreicht werden soll.
Nach der EU-Verordnung 2018/302 (Download) sollen Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren oder sie automatisch zu einer anderen, möglicherweise teureren Webseite in ihrem Herkunftsland umleiten dürfen.
Digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik, Online-Spiele oder audiovisuelle Dienste fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. Es wurde jedoch eine Überprüfungsklausel in das Gesetz aufgenommen, die die EU-Kommission verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auf solche Inhalte ausgeweitet werden sollte.
Dieser Kompromiss war vom Parlament in den Trilog-Verhandlungen im November 2017 mit dem Rat der EU und der EU-Kommission erzielt worden war (siehe News vom 21. November 2017). Zahlreiche Mitgliedsstaaten der EU hatten auf die Ausklammerung urheberrechtlich geschützter Inhalte bestanden, während viele im Parlament sich für eine Einbeziehung eingesetzt hatten.
Der Geoblocking-Verordnungsentwurf war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für Online-Plattformen, AVMD und Geoblocking vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016). Der Europäische Rat hatte sich bereits im November 2016 darüber geeinigt (siehe News vom 29. November 2016). Das Europäische Parlament hatte der Verordnung und dem Kompromiss dann am 5. Februar 2018 zugestimmt (siehe News vom 6. Februar 2018).

Pressekontakt: info@urheber.info