Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 05.07.2018

Zeitdruck bei der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie

Am Tag, an dem in Straßburg im Europäischen Parlament über das Verhandlungsmandat für die EU-Urheberrechtsrichtlinie abgestimmt wurde, stand ein Urheberrechtsgesetz auch im Bundestag zur Abstimmung, das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie. Auch in Berlin dauerte de...

Am Tag, an dem in Straßburg im Europäischen Parlament über das Verhandlungsmandat für die EU-Urheberrechtsrichtlinie abgestimmt wurde, stand ein Urheberrechtsgesetz auch im Bundestag zur Abstimmung, das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie.
Auch in Berlin dauerte der Tagesordnungspunkt am 5. Juli 2018 nur zehn Minuten. Denn ohne Debatte ging es in erster Lesung nur um die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf, mit dem die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung verbessert werden soll, am 6. Juni beschlossen (siehe News vom 7. Juni 2018).
Den Kabinettsbeschluss hatte das Bundesjustizministerium zwar in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, den Regierungsentwurf aber bisher nicht veröffentlicht. Das ist nun – zwei Tage vor der ersten Lesung – erst als Bundestagsdrucksache (BT-Drs. 19/3071) geschehen. Änderungen im Gesetzestext im Vergleich mit dem Referentenentwurf gibt es nicht, obwohl in den Stellungnahmen einige Präzisierungen angeregt wurden. Die Zeit drängt, denn die EU-Richtlinie 2017/1564 muss bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 16. Februar 2018) und nach der ersten Lesung begann die parlamentarische Sommerpause.
Um dieses auch im Kabinettsbeschluss genannte Ziel zu erreichen, müsste aber der Rechtsausschuss noch vor der ersten Plenarsitzungswoche vom 10. bis 14. September tagen, es dort in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden, der Bundesrat dem Gesetz auf seiner Sitzung am 19. September seine Zustimmung erteilen und es dann bis zum 11. Oktober vom Bundespräsidenten unterschrieben sein und verkündet werden. In Kraft treten wird das Gesetz auf alle Fälle am 1. November 2018. Dazu muss das Gesetz vorher im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Deutschland hatte den Marrakesch-Vertrag im Juni 2014 unterzeichnet (siehe News vom 14. Mai 2014), aber bisher nicht ratifiziert, wie bisher 40 andere WIPO-Mitgliedsstaaten (zuletzt Jordanien). Dazu müssen die Vertragsregelungen umgesetzt sein, was mit der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie der EU zum 1. November geschieht.
Bereits heute existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a UrhG). Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden.
Das geschieht durch die neuen Paragrafen 45b bis 45d. Danach dürfen blinde, seh- oder lesebehinderte Menschen sowie „befugte Stellen“ wie Blindenbibliotheken und Blindenschulen barrierefreie Formate von Texten und zugehörigen Illustrationen) ohne Erlaubnis des Urhebers herstellen, zum Beispiel durch Umwandlung in Hörbücher oder in Brailleschrift. Die befugten Stellen dürfen diese barrierefreien Exemplare mit anderen befugten Stellen austauschen und sie sowohl als physisches Exemplar (offline) als auch in elektronischer Form (online) an Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung verleihen.
Die Berechtigten müssen künftig nicht mehr prüfen, ob Verlage barrierefreie Ausgaben zur Verfügung stellen. Wie bisher schon sind solche Nutzungen durch befugte Stellen auf Grundlage des neuen Rechts angemessen zu vergüten, damit die Rechteinhaber einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Die Sorgfalts- und Informationspflichten der befugten Stellen sowie die Aufsicht über die Einhaltung dieser Pflichten durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) werden nicht im Gesetz, sondern in einer gesonderten Rechtsverordnung geregelt, für die das Gesetz die Ermächtigungsgrundlage schafft. Das Bundesjustizministerium kann diese Verordnung erst nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten erlassen, damit sie gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft tritt.

Pressekontakt: info@urheber.info