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Diskurs

Dienstag, 26.06.2018

Neuer Gesamtvertrag über Lizenzvergütungen für Abo-Videodienste

Der ITK-Unternehmerverband BITKOM und der Verband Privater Medien VAUNET haben je einen Gesamtvertrag mit der Verwertungsgesellschaft GEMA über Lizenzvergütungen bei Abo-Videodiensten geeinigt. Die Vergütungen von Video-on-Demand-Anbietern (VoD) wie Amazon Prime Video, Maxdom...

Der ITK-Unternehmerverband BITKOM und der Verband Privater Medien VAUNET haben je einen Gesamtvertrag mit der Verwertungsgesellschaft GEMA über Lizenzvergütungen bei Abo-Videodiensten geeinigt. Die Vergütungen von Video-on-Demand-Anbietern (VoD) wie Amazon Prime Video, Maxdome oder Netflix betragen für Stand-Alone-Angebote 2,5 Prozent der Nettoerlöse des Dienstes, aber mindestens 20 Cent pro Abonnent pro Monat.
„Die jetzt erzielte Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter von Abo-Video-on-Demand-Diensten“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Laut einer aktuellen Umfrage schauen 37 Prozent der Internetnutzer in Deutschland Filme und Serien über abonnierte Video-on-Demand-Portale. „Mit dem Gesamtvertrag können wir die angemessene Vergütung für die bei der GEMA vertretenen Musikurheber sichern, die auch vom Markt akzeptiert wird“, kommentierte GEMA Vorstandsvorsitzender Harald Heker. „Das ist ein wichtiger Schritt im Bereich der Onlinelizenzierung für den audiovisuellen Bereich.“
Der Gesamtvertrag umfasst die Lizenzierung von abonnementbasierten Video-on-Demand-Diensten und gilt – soweit die Dienste bereits verfügbar waren – rückwirkend ab dem 1. Januar 2009. Nicht davon abgedeckt sind werbefinanzierte Streaming-Angebote und Angebote von Online-Videotheken, bei denen Videos gekauft oder geliehen werden können, für die bereits seit 2011 ein Gesamtvertrag und ein Tarif bestehen.

Pressekontakt: info@urheber.info