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Diskurs

Sonntag, 11.03.2018

Weiterer Lizenzdeal von Facebook mit Warner Music

Als dritten Lizenzvertrag mit den US-Tonträger-Majors hat Facebook einen entsprechenden Vertrag mit der Warner Music Group abgeschlossen. Das gab Warner am 9. März 2018 in einem kurzen Video auf seiner Facebook-Seite bekannt. Im Rahmen der Vereinbarung können rund zwei Millia...

Als dritten Lizenzvertrag mit den US-Tonträger-Majors hat Facebook einen entsprechenden Vertrag mit der Warner Music Group abgeschlossen. Das gab Warner am 9. März 2018 in einem kurzen Video auf seiner Facebook-Seite bekannt.
Im Rahmen der Vereinbarung können rund zwei Milliarden Facebook-User Millionen Titel für die Nutzung in Videos und personalisierten Postings auf Facebook, Instagram und Oculus hochladen und teilen, die Kompositionen enthalten, die aus dem Katalog von Warner Music lizenziert sind. Dazu gehören Superstars wie Ed Sheeran oder Coldplay.
Entsprechende Musik-Lizenzverträge hatte Facebook bereits mit den US-Tonträger-Majors Universal Music Group (siehe News vom 23. Dezember 2017) und Sony / ATV Music Publishing vereinbart (siehe News vom 9. Januar 2018). Facebook folgt mit dem Schritt dem Portal YouTube, das seinerseits Lizenzverträge mit den drei größten Musiklabeln geschlossen hat. Im Februar 2018 hatte Facebook einen weiteren Lizenzvertrag über Musik-Urheberrechte mit ICE Services abgeschlossen (siehe News vom 22. Februar 2018), einem gemeinsamem Lizenz- und Verarbeitungsdienst der drei Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRS for Music (United Kingdom) und STIM (Schweden).
Zum Lizenzdeal mit Facebook erklärte Warner-Digitalchef Ole Obermann gegenüber dem US-Branchendienst Variety, dadurch würden „das Universum des Musikstreamings erweitert“ und „zusätzliche Einnahmen für Künstler geschaffen“. Über die finanziellen Details des Deals wurde auch diesmal nichts bekannt. Im September hatte der Finanzdienst Bloomberg berichtet, Facebook wolle für Lizenzen mit der Musikindustrie „Hunderte Millionen US-Dollar” investieren, um seine Nutzer vor rechtlichen Konsequenzen und sich selbst vor aufwändigen technischen Erkennungssystemen bewahren (siehe News vom 6. September 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info