Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 24.01.2018

Neuer Pauschalvertrag für Noten-Kopien an privaten Musikschulen

Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat mit der GEMA und der VG Musikedition einen Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen von Noten unterzeichnet, der am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Der Pauschalvertrag ermöglicht es den etwa 350 Musikschulen des bdfm mit ihr...

Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat mit der GEMA und der VG Musikedition einen Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen von Noten unterzeichnet, der am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
Der Pauschalvertrag ermöglicht es den etwa 350 Musikschulen des bdfm mit ihren rund 160.000 Schülern „zu günstigeren Konditionen” gegenüber dem bisher bestehenden Gesamtvertrag Noten-Kopien herzustellen und zu verwenden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von bdfm und VG Musikedition. Demnach reduziert sich die urheberrechtliche Vergütung für 2018 von 12,80 auf 9,22 Euro netto (plus Mehrwertsteuer und 0,92 Euro bdfm-Verwaltungsgebühr) je Instrumental- und Vokalschüler pro Jahr. Eine weitere Reduzierung ab 2019 auf 8,19 Euro netto kann erfolgen, sofern mindestens 60 Prozent aller Instrumental- und Vokalschüler an der Pauschalvereinbarung teilnehmen.
Denn um die Vorteil des Rahmenpauschalvertrags in Anspruch zu nehmen, müssen die Musikschulen ihm beitreten. Dann haben sie nicht nur günstigere Pauschalen, sondern es entfällt seitens der Musikschulen die Dokumentationspflicht gegenüber der GEMA, da die Schülerzahlen direkt durch den bdfm an die GEMA übermittelt werden. Zudem übernimmt der bdfm gegenüber der GEMA sämtliche administrativen Aufgaben und Pflichten inklusive der Zahlung der Urheberrechtsvergütung.
Zusätzlich haben GEMA, VG Musikedition und bdfm eine Anlage zum Pauschalvertrag unterzeichnet, in der der Umfang der Rechteeinräumung der Werke und Ausgaben, die vervielfältigt werden dürfen, näher konkretisiert wird. Die Kopierlizenz umfasst danach kleinere Werke wie Lieder, Pop-Songs oder vergleichbare Werke mit einer Spieldauer von maximal etwa 5 Minuten sowie 20 Prozent von Werken größeren Umfangs.

Pressekontakt: info@urheber.info