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Diskurs

Montag, 09.10.2017

Weitere Kontroverse im EU-Rechtsausschuss: Abstimmung verschoben

Auch die zweite wichtige Abstimmung für die Reform des EU-Urheberrechts im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wird verschoben. Das für den 10. Oktober geplante Votum über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern wurde o...

Auch die zweite wichtige Abstimmung für die Reform des EU-Urheberrechts im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wird verschoben. Das für den 10. Oktober geplante Votum über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern wurde offenbar wegen einer Kontroverse im JURI-Ausschuss kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Zuvor war bereits die ebenfalls für den 10. Oktober geplante Abstimmung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ gecancelt worden (siehe News vom 28. September 2017). Sie wird nun voraussichtlich erst am 7. Dezember 2017 über die Bühne gehen. Ob dann auch über den Verordnungsentwurf abgestimmt wird oder bereits auf den JURI-Meetings am 20./21. November wurde bisher nicht mitgeteilt. Die Absetzung von TOP 15 der Tagesordnung wurde erst heute, einen Tag vor der Sitzung vom JURI-Sekretariat per E-Mail mitgeteilt.
Der Grund für die Verschiebung der Abstimmung ist hingegen offensichtlich. Wie sein Pendant beim Urheberrechtsrichtlinienentwurf, Axel Voss von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), kann der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den Verordnungsentwurf, der niedersächsische SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken, keinen Konsens über seinen neuen Berichtsentwurf und die Kompromissänderungsanträge mit den wichtigsten Schattenberichterstattern der Fraktionen finden.
Dabei geht es um einen Hauptknackpunkt der „Verordnung mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ (so der offizielle Name), nämlich der Verankerung von Territorial- beziehungsweise Herkunftslandprinzip in Artikel 2. Im Vorschlag, den die EU-Kommission im September 2016 vorgelegt hat (siehe News vom 2. September 2016), ist für „ergänzende Online-Dienste“ von Rundfunkveranstaltern das Herkunftslandprinzip (in der Verordnung: Ursprungslandprinzip) vorgesehen, also beispielsweise für Mediatheken-Angebote der Fernsehsender.
Demnach müssten TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben und könnten den Abruf dieses Films aber in ihrem Online-Angebot im gesamten EU-Binnenmarkt ermöglichen. Gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen kämpft die europäische Filmbranche seit Monaten (siehe News vom 21. Juni 2017), während ARD und ZDF sich dafür einsetzen (siehe FAZ vom 18. Juni 2017).
Am 21. Juni hatten sich die Ausschüsse für Kultur und für Industrie des Europäischen Parlaments gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen ausgesprochen (siehe News vom 23. Juni 2017), der Kulturausschuss (CULT) mit Mehrheit gegen den Vorschlag seiner Berichterstatterin, der Sozialdemokratin Petra Kammerevert. Und obwohl Tiemo Wölken in seinem Berichtsentwurf für den Rechtsausschuss am Herkunftslandprinzip festhält, war die Filmwirtschaft – und die FAZ – fest davon ausgegangen, dass er dem Votum des Kulturausschusses anschließen würde, der nicht generell am Ursprungslandprinzip rüttelt, dieses aber durch seine Änderungsanträge auf audiovisuelle Werke beschränken will, die von Rundfunkveranstaltern „in Auftrag gegeben und vollständig finanziert“ werden.
Das war wohl eine falsche Einschätzung, wie Jörg Seewald exklusiv in der FAZ vom 6. Oktober 2017 unter dem Titel „Komplott bei der EU“ empört berichtet, geschmückt mit ausgiebigen Zitaten der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler („Er ist ein neuer Kollege. Da muss man auch mal Augen zudrücken, allerdings ist es mir in den ganzen Jahren in der europäischen Politik noch kein einziges Mal passiert, dass jemand in dieser Weise versucht, sein Anliegen durchzupeitschen, ohne dass man sich mit der eigenen Fraktion noch abstimmen kann.“) und des Präsidenten der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), Alfred Holighaus („Das führt zu einem Ungleichgewicht zu Lasten der Produzenten und zugunsten der Sendeanstalten. Am Ende stehen Amazon, Google und Sender als Gewinner da, und die EU entwertet eine ganze Branche.“).
„Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hatte entschieden, dass die Rechte von Kreativen zur Online-Verwertung ihrer Werke nicht eingedampft werden. Nun hat ein SPD-Politiker die Sache umgedreht. Triumphiert die Lobby der Sender?“, ruft die FAZ zur Gegenwehr und munkelt von Zurufen der „WDR-Rundfunkrätin Petra Kammerevert“ an ihren Parteikollegen Wölken über den Büroflur in Brüssel und einem Deal Tiemo Wölkens mit dem französischen Liberalen Jean-Marie Cavada, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses.
Der erreichte Etappenerfolg für die Filmwirtschaft im Kultur- und Industrieausschuss – in Letzterem ist die stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Niebler Mitglied – „scheint nun Makulatur“, stellt die FAZ. Immerhin hat die öffentliche Empörung gelangt, um die Abstimmung im Rechtsausschuss kurzfristig von der Tagesordnung zu streichen.
Übrigens: Die SPIO hat parallel eine Kampagne in Deutschland gegen die Ausweitung ders Mediathekenangebots von ARD und ZDF gestartet (siehe News vom 7. Oktober 2017). Angelika Niebler war auch einmal Rundfunkrätin, nämlich beim ZDF. Heute ist sie neben ihrem Europamandat und zahlreichen CSU-Parteiämtern als Rechtsanwältin für eine international agierende Kanzlei in München im Bereich Entertainment- und Medienrecht tätig. Und wenn hier von Kreativen und Urhebern die Rede ist, geht es in erster Linie um die Rechteinhaber.
Tiemo Wölken hingegen hat in seinem Berichtsentwurf für Filme und Fernsehserien eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen, „um Geschäftsmodelle an die neuen Regelungen anpassen zu können“. Außerdem sieht sein Vorschlag eine angemessene zusätzliche Vergütung für Urheber und Künstler bzw. Wahrnehmungsberechtigte vor, auf die nicht verzichtet werden kann. Diese hatte auch die Initiative Urheberrecht in ihrer Stellungnahme gefordert (siehe News vom 3. Februar 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info