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Diskurs

Donnerstag, 21.09.2017

CETA: Abkommen EU – Kanada vorläufig in Kraft getreten

Das umstrittene Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist am 21. September vorläufig in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung von CETA läuft ab dem 21. September nach der Zustimmung durch die EU-Mitgliedstaaten im Rat sowie durch das Europäisch...

Das umstrittene Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist am 21. September vorläufig in Kraft getreten.
Die vorläufige Anwendung von CETA läuft ab dem 21. September nach der Zustimmung durch die EU-Mitgliedstaaten im Rat sowie durch das Europäische Parlament an (siehe News vom 15. Februar 2017). Vollständig und endgültig in Kraft treten kann das Abkommen jedoch erst, wenn es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Erst ab diesem Zeitpunkt wird das neue Investitionsgerichtssystem an die Stelle des gegenwärtigen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) treten, heißt es in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
In Deutschland hatte ein Bündnis aus mehreren Hundert Organisationen aus vielfältigen politischen Ansatzpunkten gegen das Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement) protestiert. Bedenken gibt es auch aus urheberrechtlicher und kultureller Sicht. So hatte der Deutsche Kulturrat gefordert, dass die Kultur bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden muss (siehe News vom 13. Oktober 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info