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Diskurs

Dienstag, 12.09.2017

Krings und Heveling (CDU): Deutliche Kritik am UrhWissG

Öffentlich deutliche Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Reform des Wissenschafts-Urheberrechts äußern die Urheberrechtsexperten der CDU, Günter Krings und Ansgar Heveling in einer FAZ-Veröffentlichung. „Missglückt ist bislang die rechtliche Absicherung von Urhebern. Da...

Öffentlich deutliche Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Reform des Wissenschafts-Urheberrechts äußern die Urheberrechtsexperten der CDU, Günter Krings und Ansgar Heveling in einer FAZ-Veröffentlichung.
„Missglückt ist bislang die rechtliche Absicherung von Urhebern. Da ist noch einiges zu tun“, schreiben die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten bereits im Lead ihres Meinungsbeitrags über mehrere „Gesetze mit digitalem Bezug“ in der 18. Wahlperiode, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. September 2017 unter dem Titel „Digitale Demokratie, digitaler Rechtsstaat“ veröffentlicht wurde. Günter Krings (CDU) ist Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ansgar Heveling Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Kulturausschuss.
„Das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz (UrhWissG) macht einseitig die Interessen von Universitäten und wissenschaftlichen Bibliotheken zum Ausgangspunkt des Wissenschafts-Urheberrechts“, schreiben Krings und Heveling über das Gesetz, das nach langem Ringen um einen Kompromiss in der Regierungskoalition, aber auch in der Unionsfraktion selbst am 30. Juni vom Bundestag beschlossen wurde (siehe News vom 30. Juni 2017). „Universitäten dürfen nun bis zu fünfzehn Prozent eines Werkes für Forschung und Lehre erlaubnisfrei nutzen und müssen dafür nur eine Pauschale entrichten. Nur die Höhe der Pauschale dürfen Universitäten und Verwertungsgesellschaften vertraglich vereinbaren.“
Damit stelle das Gesetz „den Grundgedanken des Urheberrechts auf den Kopf, dass ein Urheber angemessen am wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist“. Bisherige Pauschalen im Wissenschaftsbereich machten wenig Hoffnung, „dass die Pauschale auch nur annähernd objektiv angemessen sein wird“. Man sollte nicht von einem Wissenschafts- oder Zeitungsverlag verlangen, das auch nicht von einem Wissenschafts- oder Zeitungsverlag verlangen, so Krings und Heveling, „seine Produkte umsonst oder unter Preis zu liefern“. Für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland sei eine angemessene und faire Vergütung der geistigen Wertschöpfung wichtiger Anreiz und Standortfaktor zugleich.
Begrüßt wird von den CDU-Urheberrechtsexperten, „dass Presseverlage richtigerweise von der Schrankenregelung ausgenommen werden“. Darüber hinaus setzen sie sich für die vom Börsenverein und Wissenschaftsverlagen Online-Lizenzierungsplattform anstelle „einer pauschal vergüteten Basisversorgung der Universitäten mit wissenschaftlichen Publikationen“ ein. Damit ließen sich wissenschaftliche Beiträge und Publikationen „in einem bequemen one-stop-shop individuell und angemessen vergüten“, schreiben Krings und Heveling. „Im Gegensatz zur gleichmacherischen Pauschale wäre diese Einzelabrechnung eines: gerecht. Sie würde die tatsächliche Werknutzung berücksichtigen.“ Eine solche Plattform zu entwickeln sei zwar Aufgabe der Verlage selbst, der deutsche Gesetzgeber werde sie aber mit gesetzgeberischen Impulsen unterstützen müssen.
Die neuen Regelungen im Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz über urheberrechtliche Nutzungen an Hochschulen, in Bibliotheken und Forschung sind bis Ende Februar 2023 befristet. Nach vier Jahren soll die Bundesregierung das Gesetz evaluieren, insbesondere die Auswirkungen auf die Verlagslandschaft.

Pressekontakt: info@urheber.info