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Diskurs

Freitag, 09.06.2017

OLG: Fotografien gemeinfreier Gemälde geschützt

Fotografien gemeinfreier Gemälde unterliegen als Lichtbilder dem Schutz des Urheberrechts, hat nun auch das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden und einen Wikipedia-Nutzer dazu verurteilt, der Fotos von Gemälden eingescannt und für die Online-Enzyklopädie bei Wikimedia hoch...

Fotografien gemeinfreier Gemälde unterliegen als Lichtbilder dem Schutz des Urheberrechts, hat nun auch das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden und einen Wikipedia-Nutzer dazu verurteilt, der Fotos von Gemälden eingescannt und für die Online-Enzyklopädie bei Wikimedia hochgeladen hatte, diese zu löschen.
Der viel beachtete Rechtsstreit zwischen den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen und Wikimedia läuft seit 2015. Mit dem Urteil des OLG Stuttgart vom 31. Mai 2017 (Az.: 4 U 204/16) wurde das erstinstanzliche Urteil des LG Stuttgart vom 27. September 2016 (News vom 12. Oktober 2016) „vollumfänglich“ bestätigt. Im Juni 2016 war das Museum bereits vor dem Landgericht Berlin erfolgreich. Gegen dieses Urteil ist die Wikipedia Foundation in die Berufung gegangen. Der Verein Wikimedia Deutschland kündigte laut heise online an, nun auch den Wikipedia-Nutzer finanziell bei einer Revision gegen das Stuttgarter Urteil vor dem Bundesgerichtshof zu unterstützen.
In dem Rechtsstreit vor dem OLG Stuttgart ging es um 17 Gemälde aus der Sammlung des Museums, die zwischen 1660 und 1900 entstanden waren und deshalb nach dem Urheberrecht als gemeinfrei gelten. Der Wikipedia-Nutzer hatte die Fotos aus einem Katalog eingescannt und auf Wikimedia als gemeinfreie Werke veröffentlicht. Dagegen war das Museum vorgegangen, auch weil es mit den Bedingungen der Wikipedia-Lizenz nicht einverstanden war, die ausdrücklich die kommerzielle Verwendung der Bilder erlaubt. So war ein Porträt des Komponisten Richard Wagner von 1862 als Motiv auf Merchandise-Artikeln genutzt worden. Das Oberlandesgericht schloss sich der Rechtsauffassung des Museums an, dass die Reproduktionen der Gemälde aus dem Katalog als Lichtbilder geschützt sind.
Auch Fotos, die der Wikipedia-Autor in den Räumen des Museums selbst von antiken Vasen oder Münzen erstellt hatte, sind nach dem Urteil unzulässig, weil die abgebildeten Objekte zum Zeitpunkt der Anfertigung der Fotografien im Eigentum des Museums standen und das Museum keine ausdrückliche Erlaubnis zum Fotografieren und Veröffentlichung der Fotografien erteilt habe. Nach dem Urteil darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf.

Pressekontakt: info@urheber.info