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Diskurs

Dienstag, 11.04.2017

Kabinettsentwurf für Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz

Die Bundesregierung hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) beschlossen. Mit dem am 12. April 2017 beschlossenen

Die Bundesregierung hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) beschlossen.
Mit dem am 12. April 2017 beschlossenen Kabinettsentwurf des „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft” werde die Maßgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt, eine sogenannte „Bildungs- und Wissenschaftsschranke” – also eine gesetzliche Nutzungserlaubnis – im Urheberrecht zu schaffen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Das Bildungsministerium von Johanna Wanka hatte allerdings weitergehende Vorstellungen von einer „allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke” (siehe News vom 2. Mai 2014)
„Mit unserem Gesetzentwurf modernisieren wir das Wissenschafts-Urheberrecht grundlegend. Wir schaffen einen gesetzlich erlaubten Basiszugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten für Unterricht und Lehre, für die Forschung sowie für Bibliotheken und Museen”, erklärte Heiko Maas. Dabei würden die „unterschiedliche Interessen” von Wissenschaftlern und Forschern nach einem „möglichst einfachen Zugang zu Inhalten ebenso berücksichtigt wie die von Verlagen und Autoren ihre Leistung „angemessen zu vergüten. Denn: Die kreative Leistung von Wissenschaftsautoren ist ebenso zu honorieren, wie die Investition der Wissenschaftsverlage in die Herstellung und Verbreitung der geschützten Inhalte”, so der Bundesjustizminister.
Im Januar 2017 hatte Heiko Maas den Referentenentwurf seines Ministeriums vorgelegt, nachdem er zuvor geleakt worden war (siehe News vom 13. Januar 2017). An den Regelungen im Gesetzentwurf gab es seitens der Verlage massive Kritik, der sich aber auch Autorinnen und Autoren in einem „Appell für Publikationsfreiheit” teilweise anschlossen. Bibliotheks- und Hochschulverbände begrüßten den Entwurf, forderten aber auch weitergehende Schrankenregelungen. Die Initiative Urheberrecht hat ihre Stellungnahme an das BMJV im Februar 2017 veröffentlicht (siehe News vom 23. Februar 2107).
Der Kabinettsentwurf berücksichtigt die massive Kritik aus dem Verlagsbereich in einem wichtigen Punkt. Wissenschaftliche Einrichtungen sollen nun bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen dürfen. Im Referentenentwurf waren es noch bis zu 25 Prozent.
Nicht durchsetzen konnten sich die Verlage hingegen damit, dass – wie bisher – eigene Lizenzangebote immer Vorrang vor den gesetzlich festgelegten Ausnahmeregelungen haben. „Auf Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der Rechtsinhaber nicht berufen”, heißt es hingegen im Kabinettsentwurf.

Pressekontakt: info@urheber.info