Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 15.12.2016

Urhebervertragsrecht: Bundestagsbeschluss am 15. Dezember 2016

Am Donnerstag, 15. Dezember 2016, ab 21.30 Uhr will der Deutsche Bundestag über Gesetzesreform des Urhebervertragsrechts und die Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft beschließen. Das geht aus der aktualisierten

Am Donnerstag, 15. Dezember 2016, ab 21.30 Uhr will der Deutsche Bundestag über Gesetzesreform des Urhebervertragsrechts und die Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft beschließen.
Das geht aus der aktualisierten Tagesordnung des Bundestags hervor. Am 13. Dezember hatte der Rechtsausschuss seine Änderungsanträge und Beschlussempfehlung (BT-Drucksache 18/10637) beschlossen (siehe News vom 13. Dezember 2016). Ebenfalls stehen zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung. Eine Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zum „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung sowie zur Beteiligung von Verlegern“ wurde mittlerweile veröffentlicht (siehe News vom 15. Dezember 2016).
Zwischenzeitlich haben die Verbände der Zeitungsverleger und Zeitschriftenverleger (BDZV und VDZ) in einer Pressemitteilung angekündigt, die „Verfassungsmäßigkeit des Verbandsklagerechts und Europarechtswidrigkeit von Vergütungsregeln“ prüfen zu lassen.

Pressekontakt: info@urheber.info