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Diskurs

Donnerstag, 08.12.2016

Linkhaftung: Hamburger Gericht folgt EuGH-Entscheidung

Als erstes deutsches Gericht hat das LG Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist. Das Landgericht Hamburg folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September,...

Als erstes deutsches Gericht hat das LG Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist.
Das Landgericht Hamburg folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September, der entschieden hatte, dass das Setzen eines Hyperlinks auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung sein kann, insbesondere dann gelten, wenn der Webseiten-Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt (siehe News vom 9. September 2016). Allerdings wird in dem Hamburger Beschluss (Az.: 310 O 402/16) vom 18.11.2016 diese Gewinnerzielungsabsicht weitreichend ausgelegt. Weil der Beklagte im Rahmen seines Internetauftritts im Eigenverlag vertriebenes Lehrmaterial entgeltlich anbietet, wurde die Webseite als gewerblich eingestuft.
Der Fall: Ein Fotograf hatte auf einer Webseite auf einen Artikel entdeckt, der mit einem von ihm angefertigten Foto illustriert war. Eine Einwilligung zur Nutzung des Fotos hatte der Fotograf nicht erteilt, also auch nach bisheriger Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung. Allerdings stellte der Fotograf fest, dass auch auf der Webseite eines Dritten, ein Link auf die Webseite mit dem unberechtigt genutzten Foto gesetzt war. Dabei hatte der Webseiten-Betreiber das Foto nicht selbst auf seiner Webseite eingebunden, sondern lediglich einen Textlink auf die Seite gesetzt, auf der das Foto abgebildet war. Gegen diese erwirkte die Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal LLP nun in Hamburg eine einstweilige Verfügung. Der Webseiten-Betreiber hat diese nach Auskunft der Kanzlei bereits als abschließende Entscheidung in der Sache akzeptiert. Es wird also in dieser Sache keine Entscheidung höherer Gerichte geben.

Pressekontakt: info@urheber.info