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Diskurs

Freitag, 18.11.2016

HRK: Bildungs- und Wissenschaftsschranke dringend erforderlich

Die Hochschulrektorenkonferenz lehnt den Rahmenvertrag über die Intranetnutzung ab, fordert die Rückkehr zu einen Pauschalabrechnung und die schnelle Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit Vorrang gegenüber Lizenzangeboten von Verlagen. „Digitale Lehr-, Lern...

Die Hochschulrektorenkonferenz lehnt den Rahmenvertrag über die Intranetnutzung ab, fordert die Rückkehr zu einen Pauschalabrechnung und die schnelle Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit Vorrang gegenüber Lizenzangeboten von Verlagen.
„Digitale Lehr-, Lern- und Publikationsformate spielen inzwischen eine bedeutende Rolle, die Innovationszyklen entsprechender Formate werden immer kürzer. Deshalb hält es die Hochschulrektorenkonferenz für so dringlich, die urheberrechtlichen Regelungen den technischen Möglichkeiten anzupassen“, erklärte deren Präsident Professor Horst Hippler in einer Pressemitteilung. Statt überkommene Geschäftsmodelle in die Zukunft zu retten, müssten neue Konzepte entwickelt werden. Dann würden Verlage auch künftig als Partner der wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren bestehen können.
Eine Änderung des Urheberrechts, die auch die besonderen Bedürfnisse von Bildung und Wissenschaft in den Blick nimmt sei „dringend erforderlich“, so Hippler. „Davon zeugen diverse Rechtsstreitigkeiten, die erst von den obersten Gerichten entschieden wurden. Ein Ergebnis ist der nun vorliegende Rahmenvertrag zu § 52a UrhG, dem die Hochschulen geschlossen ablehnend gegenüberstehen.“ Den zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort im Oktober abgeschlossenen Rahmenvertrag über die Intranetnutzung (siehe News vom 6. Oktober 2016) nicht beizutreten, haben bereits etliche Landeshochschul- und Landesrektorenkonferenzen beschlossen (siehe News vom 17. November 2016).
Die HRK spricht sich zwar dafür aus, dass Autorinnen und Autoren für die Nutzung ihrer Werke auch im Rahmen von urheberrechtlichen Schrankenregelungen „fair und angemessen vergütet werden“, jedoch pauschal erfolgt und nicht werkbezogen. Außerdem fordert die HRK, „dass eine neu zu schaffende allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke gegenüber Lizenzangeboten von Verlagen stets Priorität hat und Lehrbücher ausdrücklich von der geplanten Schrankenregelung umfasst werden.“
HRK-Präsident Hippler: „Ich appelliere an die Bundesregierung, ihren Entwurf für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke zeitnah zu veröffentlichen, um eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen.“

Pressekontakt: info@urheber.info