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Diskurs

Donnerstag, 10.11.2016

Grütters will Hilfe für kleine Verlage und Verlegerbeteiligung

Wegen der Rückforderungen der VG Wort zeigt sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters sich um die Existenz vor allem kleiner, unabhängiger Verlage besorgt und bringt Finanzhilfen des Bundes ins Spiel. Außerdem spricht sich Grütters für eine schnelle gesetzgeberische Regelung...

Wegen der Rückforderungen der VG Wort zeigt sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters sich um die Existenz vor allem kleiner, unabhängiger Verlage besorgt und bringt Finanzhilfen des Bundes ins Spiel. Außerdem spricht sich Grütters für eine schnelle gesetzgeberische Regelung der Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland und in der EU aus.
„Es gilt Schaden für die kulturelle Vielfalt und die Kreativwirtschaft zu verhindern und Härten abzumildern. Kurzfristig sollte unter anderem eine finanzielle Unterstützung für Verlage, die durch die Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht sind, durch den Haushaltsgesetzgeber geprüft werden“, erklärte Monika Grütters in einer Pressemitteilung. „Dies wäre ein sehr wichtiges Signal.“ Denn hier bestünde angesichts der von der VG Wort gegenüber Verlagen eingeleiteten Rückforderungsverfahren Handlungsbedarf.
Außerdem hält es die Staatsministerin „ für dringend geboten, nun schnell gemeinsam eine bundesgesetzliche Lösung zu finden, die das bewährte Zusammenspiel und Einvernehmen zwischen Urhebern und Verlegern wiederherstellt, und damit für die Zukunft Rechtssicherheit schafft.“ Neben einer Regelung im deutschen Recht hält sie eine Lösung auf Ebene des europäischen Rechts für dringend erforderlich – „so schnell wie möglich“. Sie begrüßt zwar die Vorschläge der EU-Kommission vom 14. September 2016 (siehe News vom 14. September 2016), für die der Bundesjustizminister und sie sich eingesetzt hatten. Wegen der „hohen Priorität“ will die Staatsministerin das Thema Verlegerbeteiligung aber „auch unabhängig von den anderen Vorschlägen des EU-Urheberrechtspakets“ vorantreiben.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat die Erklärung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu den Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften gegenüber Verlagen begrüßt. „20 bis 25 Prozent der Verlage sind nach unserer Einschätzung durch die Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften, die durch die europäische und nationale Rechtsprechung ausgelöst wurden, akut existenzgefährdet“, erklärte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. „Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf zu prüfen, wie wirtschaftlich gefährdete Verlage unterstützt werden können. Außerdem benötigen wir dringend sowohl europäische als auch nationale Gesetzesänderungen, damit Autoren und Verlage in Zukunft wieder gemeinsam und partnerschaftlich ihre Rechte wahrnehmen können.“
Währenddessen hat der Deutsche Journalisten-Verband allen Urhebern davon abgeraten, „ganz oder teilweise auf ihre Ansprüche an die Verwertungsgesellschaft Wort zugunsten von Presseverlagen zu verzichten.“ Hintergrund ist offenbar ein Beitrag in dem Blog Übermedien über eine entsprechende Aufforderung des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Darin bezieht sich Stefan Niggemeier auf einen Beitrag von VDZ-Justiziar Dirk Platte in der VDZ-Zeitschrift Print & more. „Schon aus Eigeninteresse sollte jeder Text- und Fotojournalist gut überlegen, ob er nicht doch seine Rückforderungsansprüche gegen die Verwertungsgesellschaften ab 2012 an die Verlage – für die er in diesem Zeitraum gearbeitet hat – abtritt“, schreibt Platte darin (Ausgabe 3/2016, Seite 43). Der VDZ hatte dem freien Journalisten dazu auf Anfrage mitgeteilt, der Artikel von Dirk Platte sei keine Drohung, sondern ein Appell „an den Zusammenhalt der verlegerischen und journalistischen Mitglieder in der VG Wort“. Dazu gehöre es, „Verfahren anzubieten, die die seit Jahrzehnten im Konsens bestehende Aufteilung der Reprographieabgabe beibehalten, um die Erlössituation der Beteiligten stabil zu halten.“ Eine etwaigen Abtretungen von Nachforderungsansprüchen seitens Autoren an Verlage (siehe News vom 11. Oktober 2016) ist aber im Bereich der Presse bei der VG Wort ohnehin weitgehend nicht möglich, zumindest für die Pressereprografievergütung. Und bei Pressespiegeln gehen die Vergütungen ohnehin zu 100 Prozent an die Autoren. Betroffen sein könnten allerdings Online-Texte über METIS (nicht Sonderausschüttung). Außerdem vertritt der VDZ ja auch Wissenschaftsverlage und Special-Interest-Zeitschriften.

Pressekontakt: info@urheber.info