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Diskurs

Montag, 07.11.2016

Hochschullehrer und Verlage warnen vor Wissenschaftsschranke

Update | In einer gemeinsamen Erklärung zur Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke warnen der Deutsche Hochschulverband, die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger, der Verband Bildungsmedien und der Börsenverein davor, dies auf Kosten d...

Update | In einer gemeinsamen Erklärung zur Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke warnen der Deutsche Hochschulverband, die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger, der Verband Bildungsmedien und der Börsenverein davor, dies auf Kosten der Autoren und Verlage von Bildungs- und Wissenschaftsliteratur zu tun.
Die Schaffung sinnvoller Rahmenbedingungen für Bildung und Forschung in Deutschland könne nur gelingen, „wenn angemessene Lizenzangeboten von Verlagen gesetzlich ein Vorrang vor Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke unter Schrankenvorschriften garantiert wird“, heißt es in der Erklärung vom 7. November 2016 (Download). Denn gerade auch solche speziell und ausschließlich für den Lehr- und Forschungsbereich erstellten Werke sollen im Lehr- und Forschungskontext erlaubnisfrei und kostenlos genutzt werden können. Damit Wissenschaftsverlage auch in Zukunft ihrer wichtigen Rolle gerecht werden können, „muss sichergestellt werden, dass ihre Leistungen und Investitionen sich am Markt refinanzieren lassen. Ein starkes Urheberrecht ist dafür unerlässlich“, so die gemeinsame Presseerklärung.
Wären wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Lehrmedien kostenlos und für jedermann frei zugänglich, würde die Leistung von Autoren und Verlagen ihren Wert verlieren. Gerade diese Situation würde jedoch faktisch geschaffen, wenn diese Werke für ihren alleinigen Zweck, nämlich die Lehr- und Forschungstätigkeit, frei zur Verfügung gestellt werden müssten. „Es gäbe dann niemanden mehr, der für Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen oder Bibliotheken die besten Angebote entwickeln bzw. überhaupt noch Angebote machen würde."
Kernforderungen in der Erklärung:

  • „Angemessene Lizenzangebote von Verlagen müssen gesetzlich Vorrang vor Schrankenvorschriften haben.
  • Beschränkungen des Urheberrechts muss eine angemessene Kompensation für Autoren und Verlage gegenüberstehen.
  • Eine faire und angemessene Vergütung muss werkbezogen und nicht pauschal erfolgen.
  • Lehrbücher und didaktische Materialien müssen bei den geplanten Schranken ausgenommen werden.
  • Wissenschaft braucht Wissenschaftsfreiheit: Autoren müssen selbst bestimmen können, an welchem Ort und in welcher Weise sie ihre Artikel und Bücher veröffentlichen.“

Mit ihrer Erklärung beziehen Hochschulverband und Wissenschaftsverlage eine deutliche Gegenposition zu der umstrittenen Studie zur allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsrecht, die das Bundesbildungsministerium (BMBF) kürzlich veröffentlicht hat (siehe News vom 8. August 2016).
Update | Immer mehr Hochschulen wollen dem Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nicht beitreten, meldet boersenblatt.net am 8. November 2016.
Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und die Bayerische Universitätenkonferenz teilten in einer gemeinsamen Presseinformation mit, dass sich die insgesamt 18 Hochschulen „entschieden gegen einen Beitritt zu der vor kurzem zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ausgesprochen haben“. Die neue Regelung würde einen „unglaublichen Aufwand“ bedeuten, den die Lehrenden nicht leisten könnten“. Gefordert wird eine Rückkehr zur Pauschalabrechnung und wenn die VG Wort dies nicht leisten könnte, sei der Bund gefordert, eine entsprechende rechtliche Regelung zu erlassen und eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsbarriere bei der Verwendung elektronischer Textauszüge zu schaffen.

  • Auch die fünf Mitgliedshochschulen der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) haben einer Mitteilung zufolge einstimmig erklärt, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
  • Nach Recherchen von boersenblatt.net habe die Bremische Landesrektorenkonferenz erklärt, sich „zusammen mit der HRK für die Wiederaufnahme der Verhandlung einsetzen“.
  • Auch die 14 Universitäten der Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen beschlossen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
  • Die Landesrektorenkonferenz Schleswig-Holstein hat am 25. Oktober empfohlen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.

In Hamburg und Sachsen seien die Gespräche über den Rahmenvertrag noch nicht abgeschlossen. Und die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz werde darüber in ihrer nächsten Sitzung beraten.

Pressekontakt: info@urheber.info