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Diskurs

Dienstag, 01.11.2016

YouTube und GEMA unterzeichnen Vertrag über Musiklizenzen

70.000 von der GEMA vertretene Komponisten, Texter und Musikverleger erhalten von YouTube wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke. Am 1. November 2016 haben die Verwertungsgesellschaft und die zu Google gehörende Online-Plattform ei...

70.000 von der GEMA vertretene Komponisten, Texter und Musikverleger erhalten von YouTube wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke. Am 1. November 2016 haben die Verwertungsgesellschaft und die zu Google gehörende Online-Plattform einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abdeckt.
„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder“, erklärte GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker. „Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern.“
„Heute ist ein großer Tag für die Musiklandschaft in Deutschland. YouTube hat eine bahnbrechende Vereinbarung mit der GEMA getroffen, dank derer ihr ab heute noch mehr Musik eurer Lieblingskünstler auf YouTube genießen könnt“, heißt es im YouTube Creator Blog. „Ab heute geht’s los. Also habt bitte einen Moment Geduld, wenn noch nicht alle Videos sofort verfügbar sind.“ Denn bei ab sofort entfallen YouTube die „Sperrtafeln“, mit die Google-Tochter Musikvideos gesperrt hatte, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten. Viele Videoclips bekannter Künstler wurden bereits heute für Deutschland freigeschaltet.
Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll. Über die Summe, die pro Videoabruf fällig wird, haben die GEMA und Youtube Stillschweigen vereinbart. Sie dürfte wohl unter der Forderung liegen, mit welcher die GEMA vor dem Oberlandesgericht München scheiterte (siehe News vom 28. Januar 2016) – eine der etlichen jahrelange rechtlichen Auseinandersetzungen. Diese Prozesse, die GEMA gegen YouTube führte, sind nun nach Informationen von FAZ.NET ad acta gelegt.
Es bleibt aber die unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind. „Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen“, bekräftigte Heker. „Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.“

Pressekontakt: info@urheber.info