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Diskurs

Dienstag, 25.10.2016

BDZV unterstützt EU- Leistungsschutzrecht, IGEL lehnt es ab

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger unterstützt weiter die Pläne von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für ein europäisches Leistungsschutzrecht, nachdem sich eine Gruppe von Europa-Abgeordneten aus Deutschland der Kampagne „Save the Link“ angeschlossen hatte. Di...

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger unterstützt weiter die Pläne von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für ein europäisches Leistungsschutzrecht, nachdem sich eine Gruppe von Europa-Abgeordneten aus Deutschland der Kampagne „Save the Link“ angeschlossen hatte.
Die Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei), Martina Michels (Die Linke), Dietmar Köster (SPD), Helga Trüpel (Grüne) und Alexander Lambsdorff (FDP) hatten in einem You-Tube-Video unter anderem erklärt, mit einem EU-Leistungsschutzrecht sei schon das Teilen von kleinsten Ausschnitten aus Artikeln verboten, wie zum Beispiel die Überschrift auf einem privaten Blog. Auch wäre es nicht mehr möglich, Links auf Twitter oder Facebook zu teilen (siehe News vom 25. Oktober 2016).
Ein europäisches Verlegerrecht werde in keiner Weise die private Nutzung von Presseinhalten oder die Verlinkung von Artikeln in den sozialen Medien an Freunde und Familie beeinträchtigen. „Uns ist schleierhaft, aus welchem Grund diese Behauptungen aufgestellt werden“, heißt es in einer aktuellen BDZV-Pressemitteilung. „Die Presse erhält lediglich Rechte, die für die Film- und Musikbranche schon lange gelten.“ Auch die Bundesregierung hegt Sympathie für ein europäisches Leistungsschutzrecht, wie aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht. Mittlerweile wurde diese vom Bundestag veröffentlicht (Download).
Die „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (IGEL) bezieht in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt naturgemäß Gegenposition (Download). Nach ihrer Auffassung gebe es für ein Leistungsschutzrecht weder Anlass noch Rechtfertigung. Auch sei das geplante Leistungsschutzrecht kein geeignetes Mittel, um Geschäftsmodelle der Verleger zu schützen und Qualitätsjournalismus sowie Medienpluralität zu fördern. Weiterhin kritisiert IGEL, dass im Entwurf der EU-Kommission keinerlei Beschränkungen hinsichtlich des Adressatenkreises vorgesehen sei und der objektive Schutzbereich und -umfang „denkbar weit definiert“ seien. Auch die Schutzdauer von 20 Jahren sei „überdimensioniert“.

Pressekontakt: info@urheber.info