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Diskurs

Dienstag, 25.10.2016

Urhebervertragsrecht: Appell von ver.di und DJV an große Koalition

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalistenverband haben an die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD appelliert, bei der anstehenden Reform des Urhebervertragsrechts die Interessen der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinne...

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalistenverband haben an die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD appelliert, bei der anstehenden Reform des Urhebervertragsrechts die Interessen der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler zu stärken.
In zwei gemeinsamen und gleichlautenden Briefen, die vom mitgetragen werden, warnen ver.di und DJV davor, bei der geplanten Reform das eigentliche Ziel aus dem Auge zu verlieren und die vertragsrechtliche Position der Urheberinnen und Urheber sowie ausübender Künstlerinnen und Künstler sogar zu verschlechtern. Als Beispiele werden in den Schreiben der Auskunftsanspruch der schöpferisch Tätigen, das Verbandsklagerecht und die Ausgestaltung der Schlichtung genannt.
Innerhalb der Regierung sei derzeit der Auskunftsanspruch über die genutzten Werke durch eine vorgesehene „Regelung zu untergeordneten Beiträgen von Werken, Produkten oder Dienstleistungen“ fast obsolet geworden. „Ein Anspruch auf Auskunft, der im zweiten Absatz eine Ausnahme für beinahe alle Bereiche enthält, hilft niemandem und wäre eine gesetzgeberische Farce“, warnte stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Auch das im Regierungsentwurf enthaltene Verbandsklagerecht drohe im Gesetzgebungsverfahren unter die Räder zu kommen, statt es effektiver zu gestalten. „Ohne Verbandsklagerecht würde die wirtschaftliche Übermacht der Medienunternehmen gegenüber ihren freien Mitarbeitern gesetzlich zementiert“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
„Die Große Koalition hat den Kreativen eine Stärkung der Durchsetzung ihrer Rechte versprochen. Jetzt könnten sogar Schwächungen ins Gesetz zu kommen. Die Frage der besseren Durchsetzbarkeit scheint vollkommen aus dem Fokus geraten zu sein“, kritisiert Werneke. Es müsse Aufgabe des Gesetzgebers bleiben, geeignete Regelungen zu treffen, um den Kreativen zukünftig eine angemessene Vergütung zu ermöglichen.„Ein Urheberrecht ohne Urheber hat keine Zukunftschance“, so Überall.

Pressekontakt: info@urheber.info