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Diskurs

Donnerstag, 13.10.2016

CETA: "Kultur muss von vorläufiger Anwendung ausgenommen werden"

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Bedingungen bei der Zustimmung zum CETA-Abkommen im Handelsministerrat und der vorläufigen Anwendung angelegt hat. Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände fordert von der Regierung, dass ...

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Bedingungen bei der Zustimmung zum CETA-Abkommen im Handelsministerrat und der vorläufigen Anwendung angelegt hat. Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände fordert von der Regierung, dass die Kultur bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute in einem Eilverfahren aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden unter anderem von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie zu entscheiden, ob die Bundesregierung im EU-Handelsministerrat am 18. Oktober dieses Jahres dem CETA-Abkommen und der vorläufigen Anwendung zustimmen kann (siehe News vom 13. Oktober 2016). Zwar hat das Gericht eine einstweiligen gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) abgelehnt, doch bestimmte Bedingungen für die vorläufige Anwendung formuliert. Der Deutsche Kulturrat spricht in seiner Pressemitteilung von „Fesseln“.
„Die gute Nachricht ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil letztlich auch gesagt hat, dass die im CETA-Vertrag vorhandenen Bestimmungen zur Kultur von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da die EU in der Kultur nur subsidiär handeln darf und die Zuständigkeit für Kultur in den Mitgliedstaaten liegt. Hiervon sind verschiedene Unterkapitel im CETA-Vertrag betroffen sagte Kulturrat-Geschäftsführer Olaf Zimmermann. „Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass alle Bereiche im CETA-Vertrag, die die Kultur betreffen von der vorläufigen Anwendung strikt ausgenommen werden. Sollte sie das nicht sicherstellen können, ist eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung ausgeschlossen.“

Pressekontakt: info@urheber.info