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Diskurs

Dienstag, 16.08.2016

Neue Vergütungsregeln für Kameraleute bei ProSiebenSat.1 TV

Der Berufsverband Kinematografie (BVK) hat sich mit der Sendergruppe ProSiebenSat.1 TV Deutschland auf neue Gemeinsame Vergütungsregeln für Kameraleute verständigt. Die Vergütungsregeln (

Der Berufsverband Kinematografie (BVK) hat sich mit der Sendergruppe ProSiebenSat.1 TV Deutschland auf neue Gemeinsame Vergütungsregeln für Kameraleute verständigt.
Die Vergütungsregeln (Download) treten am 17. August 2016 in Kraft. Das haben der Berufsverband der freischaffenden, bildgestaltenden Kameraleute und ProSiebenSat.1 in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgegeben. Zum ersten Mal erhalten damit Kameraleute von einem privaten Sender ab einer bestimmten Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung – dazu zählen auch Internetklicks und Verwertungen auf DVD und BluRay. Eine Beteiligung an Vertriebserlösen wurde ebenfalls vereinbart. Erste Auszahlungen werden noch im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.
Kollektivvertragliche Regelung nach dem Urhebervertragsrecht hat die Sendergruppe bereits für Drehbuchautoren mit dem VDD (siehe News vom 11. Juni 2014), für Schauspieler mit dem BFFS und für Regisseure mit dem BVR (siehe News vom 4. Juli 2013). Die geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln hat ProSiebenSat.1 auf einer Website zum Download zur Verfügung gestellt. „In vier Verhandlungsrunden haben wir auf der Basis bereits bestehender Vergütungsregeln auch für die Kinematografen eine Lösung gefunden“, erklärte BVK-Geschäftsführer Michael Neubauer nach der schnellen Einigung. „Der Weg bis zur Einigung war sehr konstruktiv. Ich freue mich, dass wir uns so zügig auf gemeinsame Vergütungsregeln verständigen konnten“, sagte Stefan Thul von ProSiebenSat.1 TV Deutschland.

Pressekontakt: info@urheber.info