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Diskurs

Sonntag, 10.07.2016

Leistungsschutzrecht: Keine Einnahmen, aber Millionenkosten

Seit der Einführung des Presseverleger-Leistungsschutzrechtes in Deutschland hat die VG Media insgesamt 714.540 Euro aus dem neuen Recht erlöst. Ausschüttungen haben die beteiligten Verlagskonzerne aber bisher nicht erhalten. Im Gegenteil: Sie mussten sich mit rund 3,3 Millio...

Seit der Einführung des Presseverleger-Leistungsschutzrechtes in Deutschland hat die VG Media insgesamt 714.540 Euro aus dem neuen Recht erlöst. Ausschüttungen haben die beteiligten Verlagskonzerne aber bisher nicht erhalten. Im Gegenteil: Sie mussten sich mit rund 3,3 Millionen Euro „Kostenbeteiligung“ an den Prozessen beteiligen.
Diese interessanten Zahlen findet sich zum einen in ihrer Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zu einem europaweiten Leistungsschutzrecht (siehe News vom 23. März 2016), für das die VG Media natürlich plädiert, zum anderen aus ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2015. Darüber hat zuerst das Online-Portal iRights.info berichtet, dem die VG Media allerdings auch auf Anfrage nicht mitteilen, wollte, von wem die Leistungsschutz-Einnahmen stammen. Es handele sich um Einnahmen „seitens anderer bedeutender Nutzer“ (anderer als Google), heißt es in der Konsultationsstellungnahme.
So ganz erklärlich ist der Umsatzerlös allerdings aus dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht allerdings nicht, denn er muss vom 1. August bis zum 31. Dezember 2013 bei der VG Media eingegangen sein, denn im Jahresbericht werden für 2015 lediglich rund 8000 und für 2014 6500 Euro Umsatzerlöse aus diesem Bereich genannt, der eine „Kostenbeteiligung“ von rund 3,3 Millionen Euro (2014: 2,5
Millionen Euro) gegenüberstehen. Zum Vergleich: Insgesamt betrugen die Umsatzerlöse der VG Media im Jahr 2015 rund 44,6 Millionen Euro.
Im Rechtsstreit über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt es gleich mehrere Verfahrensstrenge. Erst kürzlich hatte die VG Media ein weiteres Gerichtsverfahren eingeleitet, weil das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der Verwertungsgesellschaft eine Gratislizenz für den Suchmaschinenkonzern Google untersagt hatte (siehe News vom 5. Juli 2016). Das entsprechende Verfahren bei der Staatsaufsicht war im Oktober 2014 von Amts wegen eröffnet worden. Zuvor hatten die in der VG Media organisierten Verlage Google für die Nutzung von Vorschaubildern und Textauszügen in den Suchergebnissen eine widerrufliche Gratiseinwilligung erteilt (siehe News vom 23. Oktober 2014 und News vom 5. November 2014).
Im zweiten Verfahrensstrang geht es ums Kartellrecht. Ende Juni hatten elf deutsche Verlagsgruppen Rechtsmittel gegen ein Urteil der Kartellkammer des Landgerichts Berlin eingelegt (siehe News vom 28. Juni 2016). Ob auch die von Verlagen getragenen Verfahren durch „Kostenbeteiligung“ an der VG Media erfasst sind, ist unklar. Die Verwertungsgesellschaft selbst hatte im Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt im September 2015 bereits die zweite Niederlage erlitten (siehe News vom 9. September 2015).
Im dritten Klagestrang geht es um die eigentliche Vergütung. Auch hier haben die Verleger Zivilklage gegen den US-Suchmaschinenkonzern eingereicht (siehe News vom 6. Januar 2016), nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes am 24. September 2015 entschieden hatte, der von der VG Media aufgestellte Tarif sei zwar anwendbar, aber zu hoch (siehe News vom 25. September 2015). (siehe News vom 9. September 2015).

bundesanzeiger-vg-media-jahresabschluss-2015.pdf (pdf, 149.19 KB)

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