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Diskurs

Montag, 27.06.2016

Urhebervertragsrecht: Bundestagsanhörung am 6. Juli 2016

Update | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts steht am Mittwoch, 6. Juli 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündni...

Update | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts steht am Mittwoch, 6. Juli 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 14.30 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Das gab der Rechtsausschuss auf der Bundestags-Website am 27. Juni 2016 bekannt. Als Sachverständige Stellung nehmen werden Martin Diesbach, Rechtsanwalt und Mitverfasser des „Münchner Verwerterentwurfs“, Professor Jan Hegemann, Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte, Professor Karl-Nikolaus Peifer und Mitverfasser des „Kölner Entwurfs“, Professor Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht und Mitverfasser des „Berliner Entwurfs“, DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann sowie Autor und Verleger Jörg Sundermeier und Rechtsanwalt Urs Verweyen, der unter anderem den Computer- und Hardwareherstellerverband ZitCo berät und vertritt.
Den von den Kreativen kritisierten Gesetzentwurf (BT-Drs.18/8625) hatte die Regierung Anfang Juni in das Parlament eingebracht (siehe News vom 8. Juni 2016). Am 9. Juni fand die erste Lesung im Bundestag statt, bei der der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Rechtsausschusses überwiesen wurde (siehe News vom 10. Juni 2016). Gegenstand der Anhörung ist auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/7518), die die Verhandlungsposition der Urheber stärken und eine bessere Vergütung kreativer Arbeit erreichen wollen.
Dass auch die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften Thema der Anhörung sein wird, ist nach Vorliegen der Tagesordnung nunmehr klar. Zu diesem Punkt sind GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller und VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats sowie Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang und Journalist Henry Steinhau (Freischreiber und iRights.info) als Sachverständige geladen.
Bei der ersten Lesung hatten alle Redner der Regierungsfraktionen angekündigt, die Verlegerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren zum Urhebervertragsrecht aufzugreifen und eine nationale Lösung zu suchen, wie in der Bundestagsentschließung zum Ausdruck gebracht (siehe News vom 29. April 2016).
In seinem Urteil vom 21. April 2016 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verlage. nicht mit pauschalen Ausschüttungen an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft beteiligt werden dürfen (siehe News vom 4. Mai 2016).Der Verlag C.H. Beck hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil eingelegt, hat der Börsenverein mitgeteilt, der die Beschwerde unterstützt.
Weitere Konsequenz aus dem BGH-Urteil: Der BDZV liquidiert seine Akademie Berufliche Bildung der Zeitungsverlage (ABZV) zum 30. September 2016. Wie das Bildungswerk des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in seinem letzten Newsletter bekanntgab, habe die Mitgliederversammlung am 6. Juni 2016 beschlossen, die Akademie für journalistische Aus- und Weiterbildung aufgrund fehlender Etatmittel zu schließen, berichtet M Online. Als Grund dafür wurde der Wegfall der Reprographie-Abgaben der Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst genannt, aus denen sich die ABZV bisher finanzierte. Damit macht der BDZV seine Ankündigung vom April wahr.

Pressekontakt: info@urheber.info