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Diskurs

Montag, 06.06.2016

VG Wort: Eindeutiges Votum für die Verlegerbeteiligung

In den teils heftig geführten Diskussionen auf den Versammlungen der VG Wort am 3. und 4. Juni 2016 in Berlin stand das BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung, die Konsequenzen und wie die Verantwortlichen damit umgegangen sind und werden und vor allem die Zukunft als gemeinsame V...

In den teils heftig geführten Diskussionen auf den Versammlungen der VG Wort am 3. und 4. Juni 2016 in Berlin stand das BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung, die Konsequenzen und wie die Verantwortlichen damit umgegangen sind und werden und vor allem die Zukunft als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Urhebern und Verlegern im Mittelpunkt.
In seinem Urteil vom 21. April 2016 (Az.: I ZR 198/13) hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verlage. nicht mit pauschalen Ausschüttungen an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft beteiligt werden dürfen (siehe News vom 4. Mai 2016). Damit sind die Regelungen zur Verlegerbeteiligung in der Satzung und im Verteilungsplan der VG Wort „unwirksam“. Das löste bei der Mehrheit der gut 150 teilnehmenden Autorinnen und Autoren sichtlich keine Genugtuung aus, die sich doch eigentlich freuen müssten, in den kommenden Jahren eine Nachausschüttung für die vergangenen Jahre in dreistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Verlage zu erhalten. Sie wollen an einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft mit gemeinsamer Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen festhalten.
Mit großer Mehrheit appellierte die Mitgliederversammlung deshalb an die politisch Verantwortlichen, „rasch und wirksam dafür zu sorgen, dass die bisherige Struktur der VG Wort, also die gemeinsame Rechtewahrnehmung, weiterhin möglich bleibt. Beide Seiten, Urheber und Verleger, sind entschlossen“, heißt es in dem Appell an die Politik, „den gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen, z.B. der des Digitalen Wandels, gemeinsam zu begegnen. Auch dafür ist eine ungeteilte Verwertungsgesellschaft Wort der beste Weg.“ Erste Initiativen zur Sicherung der Verlegerbeteiligung in Zukunft sind auf deutscher und EU-Ebene auch bereits auf den Weg gebracht (siehe News vom 29. April 2016).
Bis dahin aber wird es bitter für die Verlage. Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort beschlossen in Berlin, dass zwar die im Jahr 2016 anstehenden Ausschüttungen an Autoren bis auf weiteres turnusgemäß entsprechend den Regelungen des bisherigen Verteilungsplans als Abschlagszahlungen ausgezahlt werden, Ausschüttungen an Verlage aber bis auf weiteres nicht. Bei Autoren, die von Bühnenverlagen vertreten werden, erfolgt – abweichend vom bisherigen Verteilungsplan – eine Ausschüttung als Abschlagszahlung an den Autor direkt. Die VG Wort hatte die Ausschüttungen an Verlage bereits Ende 2014 ausgesetzt (siehe News vom 19. Dezember 2014), Ende 2015 dann sogar Verjährungsverzichtserklärung für Ausschüttungen des Jahres 2012 von den Verlagen abgefordert (siehe News vom 30. November 2015).
Auch die Ausschüttung an die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aus dem Presserepro zugunsten der Journalistenausbildung findet bis auf weiteres nicht statt. Eine Ausschüttung an drei Urheberorganisationen ist nach dem BGH-Urteil unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die von der Deutschen Physikalischen Gesellschaft bereits erfüllt wurden. Zunächst werden auch die Ausschüttungen an ausländische Schwestergesellschaften eingestellt.
Denn um überhaupt wieder reguläre Ausschüttungen durchzuführen, muss die VG Wort ihre Satzung und den Verteilungsplan an die sich aus der Entscheidung des BGH ergebende Rechtslage anpassen. Hierfür sind außerordentliche Gremiensitzungen für den 9./10. September sowie für den 25./26. November 2016 in München vorgesehen. Für die Septembersitzung wird der Vorstand Vorschläge für die Korrektur der Verteilung in der Vergangenheit und für den Umgang mit Rückforderungen gegenüber Ausschüttungsempfängern vorbereiten. Im November sollen dann die erforderlichen Änderungen von Satzung, Wahrnehmungsvertrag, Inkassoauftrag für das Ausland und Verteilungsplan für die Zukunft erfolgen.
Betroffen ist davon ist auch die Nachzahlung von Druckervergütungen für die Zeit von 2001 bis 2007 (siehe News vom 4. September 2014), die 2015 zu Einnahmen in Höhe von über 155 Millionen Euro führte und damit erst das Gesamtergebnis von über 305 Millionen Euro (2014: 144 Millionen Euro) möglich machte.

Pressekontakt: info@urheber.info