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Diskurs

Donnerstag, 17.03.2016

Urhebervertragsrecht: Petition an Bundestag gestartet

Update | Der Bundesverband Schauspiel (BFSS) hat gemeinsam mit anderen Urheberverbänden eine Petition „Der Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht lässt die Urheber und Kreativen im Stich!” an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gestartet. Die

Update | Der Bundesverband Schauspiel (BFSS) hat gemeinsam mit anderen Urheberverbänden eine Petition „Der Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht lässt die Urheber und Kreativen im Stich!” an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gestartet.
Die Petition wendet sich gegen den Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts, wie er von der Bundesregierung beschlossen wurde (siehe News vom 16. März 2016). Massive Kritik am Regierungsentwurf kam bereits von Seiten der Urheberverbände nach Bekanntwerden des geleakten Entwurfs (siehe News vom 11. März 2016). „Dieser Entwurf gibt den Urhebern Steine statt Brot. Die Regierung hat ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte”, erklärte Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht (siehe News vom 15. März 2016).
Nach dem Kabinettsbeschluss haben viele Urheberverbände mit Kritik, Entrüstung und Protest auf den im Interesse der Verwerter verwässerten Gesetzentwurf reagiert (siehe News vom 17. März 2016). Der BFFS ist in besonderer Weise betroffen, denn während der Berlinale hatte Bundesjustizminister Heiko Maas bei seiner Veranstaltung noch betont, dass er zentrale Punkte seines Reformvorhabens für das Urhebervertragsrecht, „etwa Auskunftsanspruch über die Nutzung der Werke oder Verbandsklagerecht, durchboxen will“ (siehe News vom 15. Februar 2016). Wenige Tage später stand aber schon fest, dass der SPD-Politiker dem Lobbying von Verlegerseite in weiten Teilen nachgegeben und zentrale Punkte des ursprünglichen Referentenentwurfs zurückgezogen hatte.
Die Petition des BFSS, der sich 17 weitere Verbände von Kreativen aus dem Film- und Fernsehbereich sowie die Deutsche Akademie für Fernsehen angeschlossen haben nennt als wesentliche Kritikpunkte am Regierungsentwurf:

  • „Der Grundsatz, dass jede Nutzung vergütet werden muss, wurde über Bord geworfen,
  • das wichtige Auskunftsrecht wurde extrem eingeschränkt,
  • das Rückrufsrecht ist in der geplanten Form für kaum jemanden nutzbar,
  • die gerichtliche Überprüfbarkeit von GVR-Schlichtungen fehlt zur Gänze.”

Die Petition ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, „diese dreiste Mogelpackung zu stoppen und zum eigentlichen Novellierungsziel zurückzufinden: Die Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und Kreativen.” In den ersten drei Tage ist die Petition von mehr als 2500 Unterstützern unterzeichnet worden.

Pressekontakt: info@urheber.info