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Diskurs

Dienstag, 09.02.2016

Vergleichsvorschlag: 700.000 Euro für "Boot"-Chef-Kameramann

Seit fast einem Jahrzehnt versucht der Chef-Kameramann des Filmklassikers „Das Boot“,Jost Vacano, eine nachträgliche Umsatzbeteiligung an dem Welterfolg vor Gericht durchzusetzen. Das Landgericht München I nun beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: 699.500 Eur...

Seit fast einem Jahrzehnt versucht der Chef-Kameramann des Filmklassikers „Das Boot“,Jost Vacano, eine nachträgliche Umsatzbeteiligung an dem Welterfolg vor Gericht durchzusetzen. Das Landgericht München I nun beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: 699.500 Euro.
In dem Rechtsstreit macht Vacano eine Nachvergütung geltend, da die ihm als Chef-Kameramann der Produktion „Das Boot“ in den Verträgen aus den Jahren 1980/81 eingeräumte Pauschalvergütung von 180.000 DM in auffälligem Missverhältnis im Sinne des „Bestsellerparagrafens“ (§ 32a UrhG) zum Welterfolg von „Das Boot“ ständen. Zunächsten musste er bis zum Bundesgerichtshof prozessieren, um einen Beteiligungs- und Auskunftsanspruch dem Grunde nach durchzusetzen. Der stünde ihm als Miturheber zu, entschied der BGH mit Urteil vom 22. September 2011 (Az.: I ZR 127/10).
Nun ist Vacano erneut vor dem LG München und erstmals sei es vor Gericht nun nicht mehr um das „ob“, sondern um konkretes Geld gegangen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Vorsitzende Richter habe am 4. Februar 2016 erklärt, bei der Vorberatung des Verfahrens sei die Kammer auf insgesamt 699.500 Euro als angemessene Summe für die Vergangenheit gekommen. Es müsse jedoch noch über die Prozesskosten und die zukünftige Beteiligung gesprochen werden.
Die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und der Westdeutsche Rundfunk haben nun Zeit bis zum 3. März 2016, um über den Vergleichsvorschlag zu beraten. Lehnen sie ihn ab, wird das Gericht ein Urteil sprechen, in dem Vacano wohl eine ähnlich hohe Summe zugesprochen werden dürfte, meint die Münchner Abendzeitung.
Allein in Deutschland gab es seit 1985 insgesamt 105 Sendetermine. Bavaria, WDR und Euro-Video müssten bei einem vom Gericht genannten Beteiligungssatz von 2,5 Prozent für den Chef-Kameramann etwa 28 Millionen Euro seit 2002 erwirtschaftet haben, um auf eine Summe von 700.000 Euro zu gelangen. „Nichts zu bezahlen ist üblich, aber nicht redlich“, kommentierte Jost Vacano gegenüber der AZ. Der Berufsverband Kinematografie (bvk) hält die vom Landgericht genannte Größenordnung nach den Zeitungsberichten für „durchaus akzeptabel“.

Pressekontakt: info@urheber.info