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Diskurs

Montag, 01.02.2016

VGG: Bundesrat pro Verlagsbeteiligung und Verbraucherverbände

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2016 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) beschlossen. Darin spricht sich die Länderkammer für die Sicherung der Verlagsbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen und die Berufung von ...

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2016 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) beschlossen. Darin spricht sich die Länderkammer für die Sicherung der Verlagsbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen und die Berufung von Vertretern der Verbraucherverbände in die Aufsichtsgremien der Verwertungsgesellschaften aus.
Der Regierungsentwurf VG-Richtlinien-Umsetzungsgesetz war kürzlich von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht worden und ging am 15. Januar im Parlament mit der 1. Lesung in die Ausschüsse (siehe News vom 15. Januar 2016). Dabei wurde die Verlagsbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowohl von Bundesjustizminister Heiko Maas als auch von mehreren Abgeordneten thematisiert (siehe News vom 19. Januar 2016).
Im Bundesrat brachten der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss den Antrag ein, aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im sogenannten Reprobel-Verfahren (siehe News vom 12. November 2015) die Bundesregierung zu bitten, „sich auf der europäischen Ebene dafür einzusetzen, dass eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen auch künftig möglich bleibt. Unabhängig davon sollte in dem Entwurf des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG-E) in geeigneter Weise klargestellt werden, dass – entsprechend dem Erwägungsgrund 20 der Richtlinie 2014/26/EU – auch Verleger Rechtsinhaber im Sinn des § 5 VGG-E sind und an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können“, heißt es im Bundesratsbeschluss (BR-Drs. 634/15).
Zugunsten der Verbraucherverbände enthält der Beschluss gleich mehrere Gesetzesvorschläge, die vom Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eingebracht worden sind. So sollen Verwertungsgesellschaften ein Mitglied „auf Vorschlag der bundesweiten Dachorganisationen der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherverbände in das Aufsichtsgremium berufen.“ Außerdem sollen die Verwertungsgesellschaften verpflichtet werden, nicht nur die Tarife, sondern auch „die aus den empirischen Untersuchungen abgeleiteten Kalkulationsgrundlagen und die Berechnungen der Tarife zu dokumentieren und zu veröffentlichen.“ Außerdem soll das Patentamt als Aufsichtsbehörde auch dann tätig werden, wenn der Verbraucherzentrale Bundesverband „eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Handlungsweise einer Verwertungsgesellschaft beantragt.“

Pressekontakt: info@urheber.info