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Diskurs

Donnerstag, 12.11.2015

Österreich: Vergütung für Speichermedien vereinbart

Die österreichischen Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels sowie des Maschinenhandels in der Wirtschafskammer Österreich (WKÖ) haben sich auf Tarife für die am 1. Oktober 2015 eingeführte Speichermedienvergütung geeinigt. Dam...

Die österreichischen Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels sowie des Maschinenhandels in der Wirtschafskammer Österreich (WKÖ) haben sich auf Tarife für die am 1. Oktober 2015 eingeführte Speichermedienvergütung geeinigt.
Damit wird erstmals in Österreich auf Speichermedien in Mobiltelefonen, Computerfestplatten und Speicherkarten sowie einigen weiteren Medien, auf denen private Kopien geschützter Werke gespeichert werden können, ein finanzieller Ausgleich für die Kunstschaffenden und Künstler erhoben. Die Speichermedienabgabe ist Teil der Urheberrechtsreform, für die die österreichische Regierung im Juni 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt hat (siehe News vom 3. Juni 2015). Die neue Speichermedienabgabe war ursprünglich unter dem Begriff Festplattenabgabe von den Urheber- und Künstlerverbänden gefordert und von der Geräteindustrie bekämpft worden (siehe News vom 22. Januar 2014).
Zwar müssten die neuen Tarife noch von beiden Seiten in den entsprechenden Gremien genehmigt werden. Dennoch gehen die Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien von Bestand der Tarife aus, heißt es in der WKÖ-Pressemitteilung vom 9. November 2015. Für integrierte Speicher in PCs, Notebooks, Desktops und Laptops werden pro Gerät fünf Euro erhoben, bei Festplatten aller Art sowie Wechselfestplatten 4,50 Euro, Speicher in Mobiltelefonen mit Musik- oder Videoabspielfunktion 2,50 Euro. Für Speicherkarten werden jeweils 35 Cent fällig. 3,75 Euro beträgt die Abgabe für integrierte Speicher in Media Tablets, Auch wurden 1 Euro für Smartwatches sowie 2 Euro für digitale Bilderrahmen.
Eine Abstufung je nach Speicherkapazität wird für die neuen Medien nicht gelten. Es handele sich um Stücktarife unabhängig vom genauen Speichervolumen. Die neuen Tarife sollen rückwirkend ab 1. Oktober 2015 und zumindest bis Ende des Jahres 2016 gelten. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2016 werden dann die ersten Erfahrungen mit der neuen Vergütung von beiden Seiten evaluiert.

Pressekontakt: info@urheber.info