Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Montag, 02.11.2015

Musik in Tanzschulen: OLG reduziert Vergütung an GVL

Das OLG München hat am 29. Oktober 2015 entschieden, dass der für die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller zu zahlende Tarif für die Tonträgerwiedergabe in Tanzschulen unverändert 20 Prozent des entsprechenden GEMA-Tarifs, der für die Musikautoren gezahlt wird, beträgt....

Das OLG München hat am 29. Oktober 2015 entschieden, dass der für die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller zu zahlende Tarif für die Tonträgerwiedergabe in Tanzschulen unverändert 20 Prozent des entsprechenden GEMA-Tarifs, der für die Musikautoren gezahlt wird, beträgt.
Das hat die Verwertungsgesellschaft GVL in einer Pressemitteilung vom 2. November mitgeteilt. Im September 2012 hatte das Oberlandesgericht den Tarif über die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzkursen und im Ballettunterricht noch bei 30 Prozent des GEMA-Tarifs festgesetzt (Az.: 6 Sch 15/10 WG; Az.: 6 Sch 13/10 WG, 6 Sch 14/10 WG). Hiergegen hatten beide Parteien Revision eingelegt. Die GVL verlangte eine Festsetzung des Tarifs auf 100 Prozent des GEMA-Tarifs, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) eine Beibehaltung der bisherigen 20 Prozent. Am 18. Juni 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die vom OLG München auf einen 30-prozentigen Zuschlag auf den GEMA-Tarif festgesetzten Gesamtverträge nicht in allen Punkten zu billigen sind und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen (Az.: I ZR 220/12, 214/12 und 215/12).
„Die Urteile verwundern sehr“, erklärten die beiden Geschäftsführer der GVL, Guido Evers und Tilo Gerlach, in ihrer Pressemitteilung. „Weshalb die Leistung der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller, die in anderen Vergütungsbereichen mindestens so hoch vergütet wird wie die der Urheber, hier lediglich ein Fünftel betragen soll, ist uns nicht nachvollziehbar. Die Fortschreibung einer derart eklatanten Benachteiligung von Musikinterpreten und Produzenten im Vergleich zu Urhebern ist nicht zu rechtfertigen.“
Die BVMV begrüßte hingegen die Entscheidungen des OLG München als „großen Erfolg für alle Musikveranstalter und Musiknutzer in Deutschland“. Laut Pressemitteilung sieht Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes und Vorsitzender der BVMV, in den Entscheidungen ein „klares Signal gegen die ausufernde Gebührenpolitik der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften“.

Pressekontakt: info@urheber.info