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Diskurs

Mittwoch, 28.10.2015

TTIP: Spielt das Urheberrecht wirklich keine Rolle?

von Gerhard Pfennig | Die große TTIP-Demonstration vom 10. Oktober hat der Bürgerbewegung, die dem Verhandlungsprozess des Freihandelsvertrags zunehmend kritisch gegenübersteht, ein großes Medienecho verschafft, das erstmals auch die Beteiligung vieler Kulturschaf...

von Gerhard Pfennig | Die große TTIP-Demonstration vom 10. Oktober hat der Bürgerbewegung, die dem Verhandlungsprozess des Freihandelsvertrags zunehmend kritisch gegenübersteht, ein großes Medienecho verschafft, das erstmals auch die Beteiligung vieler Kulturschaffender und Kulturorganisationen hervorhob. Anlass genug, einen Blick auf den Sachstand in Bezug auf Kultur, Medien und Urheberrecht zu werfen.
Erstmals im Sommer 2015 berichtete ein dürres Kommuniqué der EU – herausgegeben als Teil ihrer unter dem Druck der zunehmend kritischer auftretenden europäischen Öffentlichkeit entwickelten neuen „Transparenzoffensive“ – über einen drei Monate zuvor erzielten Konsens zwischen den Vertragsparteien EU und USA in Bezug auf die zukünftige Behandlung des geistigen Eigentums einschließlich des Urheberrechts in den Verhandlungen: Darin kamen die Vertragsparteien überein anzustreben, dass beide Seiten die wichtigen internationalen Abkommen zum Schutz des Geistigen Eigentums achten und einhalten wollten. Daraus kann allerdings kaum der Schluss gezogen werden, dass das Thema in den weiteren Verhandlungen keine Rolle mehr spielen solle.
Auch wenn der Bundesregierung, so der Bundesjustizminister anlässlich einer Feierstunde des zuständigen Max Planck Instituts am 21. September 2015, bis heute nicht bekannt ist, ob das Urheberrecht und ggf. in welchem Umfang eine Rolle bei den Verhandlungen spielen soll, kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass es keine Rolle spielen wird. Diese Unkenntnis ist im Gegenteil beunruhigend. Im CETA-Vertrag spielte es offensichtlich eine Rolle, denn auf eine von der EU vorgeschlagene Stärkung der Position der kanadischen Kunsturheber wurde zugunsten des verbesserten Schutzes europäischer Herkunftsbezeichnungen verzichtet. Ob also in den TTIP-Verhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt die US-Seite ein urheberechtliches Ass aus dem Ärmel ziehen wird, muss bis auf weiteres offen bleiben.
Dagegen gibt es zumindest Festlegungen der für Kultur(-wirtschaft) und Medien zuständigen Bundesminister Gabriel und Grütters. Nachdem die Bundesregierung bereits veröffentlicht hatte, dass sie die Erhaltung der Buchpreisbindung als Essential für die Verhandlungen betrachte und dies in Brüssel als Verhandlungsposition der EU durchgesetzt habe, legten die beiden kurz vor der großen Anti- TTIP-Demonstration am 8. Oktober eine gemeinsame Erklärung vor, die die Position der Bundesregierung beschreibt (siehe News vom 12. Oktober 2015).
Das Papier bestätigt in Bezug auf Kunst und Kultur zunächst eine bekannte, aber bisher nicht mit Nachdruck gegenüber der EU vorgetragene und in Brüssel durchgesetzte Position von Monika Grütters: In einer Präambel zum TTIP-Vertrag soll den Vertragsparteien die volle Handlungsfreiheit in Bezug auf Maßnahmen im Rahmen des Gemeinwohls zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt und zur Kulturförderung garantiert werden. Damit ist die Kulturförderung den Regeln des Vertrags entzogen.
Endlich wird auch eine weitere, medienpolitisch ungemein wichtige Position klar und deutlich formuliert: Angesichts der unabsehbaren Entwicklung der Medien sollen die Vertragsparteien frei bleiben, auch nach Abschluss des Vertrags in Zukunft medienregulierende Maßnahmen zu treffen, um Meinungsvielfalt und kulturelle Entwicklung auch im Zeitalter der Medienkonvergenz und in ganz neuen Zusammenhängen, die sich aus der technischen Entwicklung ergeben mögen, zu garantieren. Zumindest für die Erhaltung des in Europa geltenden Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens – in welcher Form auch immer – ist dies wohl als „Bestandsgarantie“ zu lesen.
Hierzu gehören dann, ausdrücklich erwähnt, auch Maßnahmen zur Eingrenzung bzw. Verhinderung der wachsenden Dominanz der US-amerikanischen Unternehmen im Bereich Internet und audiovisuelle Medien.
Nicht ganz so klar, aber wohl bezogen auf die eingangs erwähnte Positionsbeschreibung zum Urheberrecht liest sich die Forderung, nicht hinter die Standards von WTO / GATS zurückzugehen: Damit dürften Garantieverlangen für die Erhaltung der für die Urheber und ausübenden Künstler und die Kulturwirtschaft wichtigen Urheberrechtstandards verbergen, die in den genannten internationalen Abkommen formuliert sind. Man kann nur wünschen, dass sich dieses Ziel als durchsetzbar erweist, denn die komplett anderen Standards der USA im Bereich des Geistigen Eigentums mögen in den USA funktionieren, in der EU mit einem komplett anderen Rechtssystem dürfen sie in der Zukunft nicht als Blaupause dienen.
Wesentliche und weitergehende Bedenken gegen wichtige, demokratiegefährdende Positionen in TTIP werden in diesem Papier nicht oder nur in Bezug auf Kultur angesprochen: die Schiedsgerichte, die nach den jüngsten Äußerungen aus Brüssel nicht mehr von Rechtsanwälten, sondern von öffentlich bestallten Richtern und in transparenten Verfahren verhandeln sollen. Sie werden zwar immer noch aufrecht erhalten, aber sie sollen nicht zuständig für Konflikte im Zusammenhang mit der Kulturförderung sein. Die gesamte Problematik der regulatorischen Eingriffe und Entwicklungen des Vertrags, die nach Abschluss ohne Einschaltung der Parlamente möglich sein sollen, wird nicht erwähnt.
Dennoch ist es erfreulich und sicher auf die intensive Diskussion der genannten Punkte in der Fachöffentlichkeit und im politischen Raum zurückzuführen, dass sich nicht nur die zuständigen Minister, sondern ausdrücklich die Bundesregierung auf diese Positionen verständigt hat. Damit ist freilich noch nicht gesagt, dass sie von Seiten der EU als Verhandlungsziel übernommen und durchgesetzt werden, zumal sie wesentlichen Positionen der USA widersprechen dürften; es ist aber eine klare Linie vorgezeichnet worden, hinter der die Bundesregierung kaum zurückweichen kann.
Nicht verwunderlich, dass angesichts dieser Entwicklungen in der deutschen Position zu Kultur und Medien die neoliberalen TTIP-Freunde des Feuilletons ihre Edelfedern geschwungen haben, um die Jammerlappen der Kulturszene tüchtig zu schelten, so z.B. der Herausgeber der „Zeit“ in der Ausgabe vom 22. Oktober 2015. Sie hätten offensichtlich die TTIP-Verhandlungen gern genutzt, um die deutsche Kulturwirtschaft aus ihrem in ihren Augen subventionsgesättigten Tiefschlaf zu wecken und der Konkurrenz mit der mächtigen Kulturwirtschaft der USA auszusetzen. Birnen mit Äpfeln vergleicht aber, wer dem deutschen oder europäischen Film die Konkurrenz mit Spielberg und Coppola wünscht, die für einen Heimatmarkt von 400 Millionen Zuschauern produzieren und über entsprechende Investitionsmittel verfügen, während das europäische Kino in wesentlich kleineren Sprachregionen produziert.
Sicher ist nichts gegen eine Debatte über das Für und Wider öffentlicher Kulturförderung in Deutschland und Europa zu sagen, aber die nach wie vor intransparenten Verhandlungen der EU mit den USA über TTIP sind ganz sicher der falsche Anlass, um mit den einen oder anderen nicht nachvollziehbaren Fördermodellen oder gleich ganz mit der staatlichen Kulturförderung aufzuräumen.
Zum Glück haben die anderen Ressorts der meinungsbildenden Blätter inzwischen einen kritischen Blick auf die vielen anderen Themen des Abkommens geworfen. Es hilft in der notwendigen Debatte um TTIP nicht weiter, wenn die kritische Öffentlichkeit speziell in der Kultur- und Medienszene, die Transparenz, Aufklärung und demokratische Verfahren wünscht und dafür in großer Zahl demonstriert, pauschal als Dumpfbacken diffamiert wird, auch wenn die größten Blätter der Republik dafür in Anspruch genommen werden.

Pressekontakt: info@urheber.info