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Diskurs

Montag, 19.10.2015

US-Berufungsgericht: Google Books ist als "Fair Use" erlaubt

Die Digitalisierung von Büchern und ihre Einstellung bei Google Books im Internet sei als „Fair Use” im Rahmen des US-Copyrights erlaubt. Das hat nun auch das Berufungsgericht in New York entschieden und die Klage der Autorenvereinigung Authors Guild gegen den Internetkonzern ...

Die Digitalisierung von Büchern und ihre Einstellung bei Google Books im Internet sei als „Fair Use” im Rahmen des US-Copyrights erlaubt. Das hat nun auch das Berufungsgericht in New York entschieden und die Klage der Autorenvereinigung Authors Guild gegen den Internetkonzern Google zurückgewiesen.
Mit seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2015 (Docket No. 13-4829-cv) bestätigte der U.S. Court of Appeals for the Second Circuit die Richter das Urteil des Richters Denny Chin vom November 2013 (siehe News vom 15. November 2013). „Der der Öffentlichkeit zugängliche Text ist auf Ausschnitte limitiert und die damit einhergehende Nutzbarkeit ersetzt nicht die geschützte Nutzung der Originale“, erklärte Richter Pierre N. Leval gegenüber der New York Times nach einer Übersetzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht.
Die US-Autorenvereinigung Authors Guild wollte erreichen, dass Google für die Nutzung geschützter Werke bezahlt. Eingescannte Bücher sollten nicht mehr ohne Weiteres verbreitet werden können. Authors Guild hatte argumentiert, dass sich über mehrfache Anfragen bei der Google-Buchsuche aus den gefundenen Textauszügen nahezu das gesamte Werk zusammenfügen lasse. Dem folgten die Richter nun auch in der zweiten Instanz nicht. Mary Rasenberger, Geschäftsführerin der Authors Guild in New York, kündigte bereits an, dass die Autorenvereinigung vor den Supreme Court gehen werde.
Der Rechtsstreit um Google Books läuft bereits seit 2005, nachdem Google damit begonnen hatte, Bücher in großen Bibliotheken einzuscannen und im Internet zugänglich zu machen. Dies und die „Class Action” der US-Autoren sowie -Verlage gegen Google erregte auch in Deutschland große Aufmerksamkeit, da auch viele Tausende Werke deutscher Autorinnen und Autoren betroffen sind.
Der Versuch einer gemeinsamen Vereinbarung eines „Google Book Settlements” scheiterte 2011 endgültig am Veto des Richters Denny Chin, der durch den Vergleich den Wettbewerb gefährdet sah. 2012 legte Google den Streit mit den US-Verlagen bei, während die Autoren ihre Klage aufrecht hielten.
Nach einem Bericht von Daniel AJ Sokolov auf heise online ist das Urteil des Berufungsgerichts ist noch deutlicher zugunsten Googles ausgefallen, als jenes der ersten Instanz, beinhalte allerdings auch Gefahren für den Internetkonzern. Sollte es Hackern gelingen, an Bücher-Scans heranzukommen und sie zu veröffentlichen, könnten die Rechteinhaber Google zur Verantwortung ziehen. Das gehe aus der Urteilsbegründung hervor.

Pressekontakt: info@urheber.info