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Diskurs

Montag, 27.07.2015

Kommentar: Wer hat Angst vor dem Gesetz zum Kulturgutschutz?

von Gerhard Pfennig | Man reibt sich verwundert die Augen: Monika Grütters, bis vor kurzem der Darling der Kunstszene, zumal seit sie im Handstreich zur Freude der Berliner Sammler, Museumsleute und Kunstfreunde einen 200 Millionen Euro teuren Erweiterungsbau für ...

von Gerhard Pfennig | Man reibt sich verwundert die Augen: Monika Grütters, bis vor kurzem der Darling der Kunstszene, zumal seit sie im Handstreich zur Freude der Berliner Sammler, Museumsleute und Kunstfreunde einen 200 Millionen Euro teuren Erweiterungsbau für die Neue Nationalgalerie durchgesetzt hat, ist in kürzester Zeit zur Adressatin giftiger bis beleidigender Sammelbriefe von Kunsthändlern, Sammlern und vielen geworden, die bis heute von großzügigen Stiftungs- und Erbschaftssteuervermeidungsgesetzen und freundlicher zumal bundesstaatlicher Kunstförderung profitierten.
Warum? Weil sie eine EU-Richtlinie über die Rückgabe von geraubten Kunst- und Kulturgütern umsetzen muss und die Gelegenheit nutzte, mehrere antiquierte bis wenig beachtete Gesetze zur Ausfuhr von Kulturgütern auf den neuesten Stand zu bringen.
Ein Auslöser war sicher der Verkauf zweier Warhol – Werke aus dem Bestand einer bankrotten Spielbank in NRW, der allerdings für manche heute Aufgeregte vor allem deshalb ärgerlich war, weil er nicht über deutsche Auktionshäuser, sondern in New York vollzogen wurde. Zwei Kunstwerke wurden bedenkenlos veräußert, die tatsächlich, obwohl von einem amerikanischen Künstler stammend, zur deutschen Kunstgeschichte gehören, denn sie gehören in den Kontext der besonders in Deutschland zuerst gesammelten Pop-Art, die von Peter Ludwig und in seinem Kielwasser von den Aachener Spielbankern gekauft wurden und einen wichtigen Zusammenhang mit Bildern im Kölner Museum Ludwig darstellen. Dumm gelaufen, sie standen nicht auf der Liste national wertvollen Kulturguts (das nicht veräußert werden darf), und diese Nachlässigkeit soll auf der Grundlage des neuen Gesetzes in Zukunft verhindert werden.
Kurz gesagt will Grütters mit diesem – angegriffenen – Teil ihres Gesetzes in Zukunft dafür sorgen, dass z.B. in Museumssammlungen, aber auch in Privatsammlungen befindliche Kunstwerke, die im Rahmen der auch für Deutschland wichtigen Bewahrung der kulturellen Vielfalt und nationalen kulturellen Identität auch in EU-Europa und sowieso darüber hinaus zukünftig besser als bisher vor Ausfuhr geschützt werden können. Nicht ganz unbegründet, wenn man hört und liest, dass immer wieder Stadträte zur Deckung von Haushaltslücken daran denken, Filetstücke der Museumssammlung – natürlich in London und New York – zu versilbern und damit Defizite zu decken. Manche, die heute laut schreien, sind an diesen Verkäufen vielleicht sogar professionell beteiligt und sorgen dafür, dass alles optimal läuft.
Zu diesem Zweck soll die schon bisher bestehende Praxis, nach der Länder bestimmte Werke auf eine Schutzlisten setzen konnten, systematisiert und besser durchgesetzt werden, eine einheitliche Liste im Internet soll her. Aber nicht jedes für die Ausfuhr in ein EU-Land vorgesehene Werk soll geeignet sein, auf die Liste zu kommen, sondern nur solche, die Kriterien erfüllen, die noch gar nicht im Gesetz stehen, sondern in einer gesonderten Verordnung, die später leichter geändert werden könnte als das Gesetz, bestimmt werden sollen. Bisher war die Rede davon, dass Werke mindestens 50 Jahre alt sein und mehr als 150.000 Euro wert sein sollen, Grütters hat inzwischen signalisiert, dass es um 70 Jahre und 400.000 Euro gehen könnte. Und es soll sich nur um Werke handeln, die nach dem Wortlaut des Gesetzes „besonders bedeutsame Werke einer Künstlerin oder eines Künstlers von internationalem Rang“ sind....
Im übrigen können sie, müssen aber nicht von einer dazu von den Ländern zu bestimmenden Kommission auf diese Liste gesetzt werden.
Dies alles gilt übrigens schon heute für alle Ausfuhren in Länder außerhalb der EU; merkwürdig nur, dass das bisher niemand gestört hat; das mag daran liegen, dass die Behörden es mit dieser Regel bisher nicht so genau nahmen oder einige Beteiligte regelmäßig vergessen haben, die erforderlichen Schritte einzuleiten, wer weiß.
Man könnte allerdings meinen, dass gerade bei Ausfuhren in Länder der EU das nationale Interesse zurückstehen und das ganze Procedere entfallen könnte, aber die meisten EU-Staaten sehen das anders und haben schon längst entsprechende Gesetze eingeführt. Man könnte auch daran zweifeln, dass die Bundesländer, die nicht bereit oder in der Lage waren, eine kunsthandelsfreundliche Umsetzung der EU-Verordnung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zu vollziehen und sich damit den besonderen Zorn der Galeristen zugezogen haben, nun kooperationsbereiter werden und schnelle Verfahren einführen werden und befürchten, dass sie stattdessen die Branche mit übertriebener Kleinkariertheit noch mehr quälen könnten: da muss Grütters und der Bundestag vorsorgen.
Insofern könnte man auch konstruktiv mit dem Gesetz umgehen und im parlamentarischen Verfahren versuchen, die vielleicht bestehenden Klippen zu umschiffen.
Nicht nachzuvollziehen ist aber, dass noch vor Veröffentlichung des Entwurfs und ohne Kenntnis der beabsichtigten Regelungen mit Abhängen von Bildern aus Museen gedroht wurde – Georg Baselitz, dessen von dem Gesetz tatsächlich bedrohten Frühwerke nahezu vollständig in Museumsbesitz im In- und Ausland sind, war der Wortführer – und dass sonst besonnene Sammler, die viel dafür tun, dass ihre Sammlungen in deutschen Museen steuerbegünstigt gepflegt und ausgestellt werden, gemeinsam mit ihren Galeristen und Versteigerern jetzt den Eindruck wecken wollten, man wolle ihnen die Altersversorgung, sprich den Verkauf im Ausland vergällen.
Gut, dass ihnen besonnene Vertreter der Museen den besseren Weg wiesen, und gut, dass Monika Grütters klare Worte fand, um in der Presse für Verständnis für ihre guten Absichten zu werben; fehlte nur noch, dass sie den Schreihälsen Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz vor die Nase hielt, in dem es heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ – ein Satz, der besonders im Hochpreis-Kunstbetrieb nicht in Vergessenheit geraten sollte.

Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

Pressekontakt: info@urheber.info