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Diskurs

Mittwoch, 22.07.2015

EU-Kommission geht gegen rechtswidriges Geoblocking vor

Offenbar macht die EU-Kommission ernst in ihrem Vorgehen gegen rechtswidriges Geoblocking: In der kartellrechtlichen Prüfung von Lizenzverträgen zwischen sechs großen US-Filmstudios und dem Pay-TV-Sender Sky UK vertritt sie die Auffassung, dass jedes dieser Unternehmen gegen d...

Offenbar macht die EU-Kommission ernst in ihrem Vorgehen gegen rechtswidriges Geoblocking: In der kartellrechtlichen Prüfung von Lizenzverträgen zwischen sechs großen US-Filmstudios und dem Pay-TV-Sender Sky UK vertritt sie die Auffassung, dass jedes dieser Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat.
In ihrer am 23. Juli 2015 übermittelten Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass sich die sechs großen US-amerikanischen Filmstudios Disney, NBCUniversal, Paramount Pictures, Sony, Twentieth Century Fox und Warner Bros jeweils bilateral mit Sky UK auf vertragliche Beschränkungen verständigt haben, „die Sky UK daran hindern, Verbrauchern außerhalb des Vereinigten Königreichs und Irlands über Satellit und/oder online Zugang zu den dort angebotenen Pay-TV-Diensten zu geben“, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission. „Ohne diese Beschränkungen könnte Sky UK nach kommerziellen Gesichtspunkten entscheiden, ob es seine Pay-TV-Dienste an diese Kunden, die sich für einen Zugang interessieren, verkauft, und zwar unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Auflagen und – im Falle von Online-Pay-TV – des einschlägigen nationalen Urheberrechts.“
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, dann hätte jedes dieser Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften, die derartige wettbewerbswidrige Vereinbarungen untersagen, verstoßen. „Europäische Konsumenten wollen die Pay-TV Sender ihrer Wahl sehen, unabhängig davon wo sie leben oder wohin sie reisen“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Daran würden sie durch die Lizenzvereinbarungen zwischen großen Filmstudios und Sky UK gehindert. „Wir glauben, dass das gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen könnte. Die Studios und Sky UK haben nun die Gelegenheit, zu unseren Vorwürfen Stellung zu nehmen".
Das kartellrechtliche Prüfverfahren war im Januar 2014 eingeleitet worden, parallel zu weiteren zu den Verträgen, die US-Filmstudios mit den großen europäischen Pay-TV-Sendern Canal Plus aus Frankreich, Sky Italien und Deutschland sowie dem zur spanischen Telefónica gehörenden DTS geschlossen haben. Hier hat die Kommission aber noch keine weiteren Schritte eingeleitet. Hintergrund der Prüfung in der Pay-TV-Branche ist das Urteil „Premier League / Murphy“ (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08 ) des Europäischen Gerichtshof vom Oktober 2011, in dem sich der EuGH mit Beschränkungen im Rahmen von Lizenzen befasst, die Sendern die ausschließlichen Rechte für die Live-Ausstrahlung von Premier- League-Spielen für ein bestimmtes Gebiet einräumen.
Geoblocking ist auch eines der Themen in der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“, die die EU-Kommission im Mai vorlegte (siehe News vom 6. Mai 2015), wird aber auch innerhalb der Kommission kontrovers diskutiert. Auch beim sogenannten Reda-Bericht spielte Geoblocking eine große Rolle (siehe Analyse vom 20. Juli 2015). In diesem Zusammenhang soll auch die Satelliten- und Kabelrichtlinie (93/83/EWG) einer Überprüfung unterzogen werden, für die nach dem Sommer im Vorfeld auch eine öffentliche Konsultation gestartet werden soll, teilt nun die EU-Kommission mit. Insbesondere will die Kommission prüfen, ob der Geltungsbereich der Richtlinie auf Online-Übertragungen ausgeweitet werden soll.

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