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Diskurs

Dienstag, 23.06.2015

ALAI-Kongress: Angemessene Vergütung für Urheber

Angemessene Vergütung für Urheber war Thema des Jahreskongresses der ALAI, einer Vereinigung, mit langer Tradition, in der Urheber mit Wissenschaftlern und Praktikern über mögliche Reformen auf hohem Niveau diskutieren. Die SAA, ein Zusammenschluss der Verwertungsgesellschaft...

Angemessene Vergütung für Urheber war Thema des Jahreskongresses der ALAI, einer Vereinigung, mit langer Tradition, in der Urheber mit Wissenschaftlern und Praktikern über mögliche Reformen auf hohem Niveau diskutieren.
Die SAA, ein Zusammenschluss der Verwertungsgesellschaften für audiovisuelle Urheber (Regisseure und Drehbuchautoren) in Europa mit Sitz in Brüssel, hat an der Jahrestagung der ALAI teilgenommen und der Initiative Urheberrecht freundlicherweise erlaubt, ihren Bericht zu veröffentlichen:

Angemessene Vergütung für Urheber: Urheberrechtsexperten diskutieren Lösungen

Die ALAI (Association Littéraire et Artistique Internationale), eine etablierte Vereinigung von Urheberrechtsexperten, gegründet von Victor Hugo im Jahre 1878, veranstaltete am 18. und 19. Juni 2015 in Bonn ihren jährlichen internationalen Kongress. Thema war die „Vergütung für Werknutzung – Exklusivität in Abgrenzung zu anderen Ansätzen“. Es ist eine Tradition der ALAI, „sich um die Urheber zu kümmern“ sagte ALAI-Präsident Victor Nahban in seiner Eröffnungsrede, an die sich zwei Tage der Diskussion über mögliche Instrumente zur Sicherung der Vergütung in der digitalen Welt zu garantieren, anschlossen.
Faire Bedingungen für Urheber zu schaffen ist eines der Themen, die die Kommission zurzeit im Zusammenhang mit ihrem bevorstehenden Vorschlag für eine Reform des EU-Urheberrechts erarbeitet. Die Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler steht auf der Tagesordnung der Kommission und des Europäischen Parlaments, aber bisher sind keine politischen Entscheidungen getroffen worden, sagte Maria Martin-Prat, Leiterin des Referats Urheberrecht der EU-Kommission. Als zusätzlich zu meisternde Hürden nannte sie die unfaire Vertragsposition der Urheber, wobei sie betonte, dass die Mitgliedstaaten jeder EU-Intervention kritisch gegenüber stehen, sowie die unfaire Verteilung des Wertzuwachses in der Online-Welt zugunsten der Intermediäre.
Aus den Diskussionen ging klar hervor, dass die Urheber Vergütungen erhalten müssen und nicht nur Kompensationen. Doch über die Mittel, dieses Ziel zu erreichen, gab es Meinungsverschiedenheiten. Eine Reihe von Rednern, darunter der ehemalige ALAI-Vizepräsident Adolf Dietz, machten mehrfach deutlich, dass gesetzliche Vergütungsansprüche der einzige Weg seien, die Situation der Urheber zu verbessern, nicht aber Exklusivrechte.
Tatsächlich ist allein der Umstand, dass die Veranstaltung unter dem der Titel „Vergütung für die Nutzung von Werken“ stand, Beweis genug, dass Exklusivrechte nicht im Stande sind, eine faire Vergütung der Urheber zu sichern. Exklusivrechte als solche „verlieren ihre Existenzberechtigung und müssen durch ein anderes Modell ersetzt werden“, so Thomas Dreier (Karlsruher Institut für Technologie).
In diesem Zusammenhang wurde die Forderung der SAA nach der angemessenen Vergütung für jede Verwertung der Werke audiovisueller Urheber als eine mögliche Lösung erwähnt – ein nicht übertragbares Recht der Urheber auf Vergütung bei öffentlicher Zugänglichmachung (bezogen auf die Einnahmen aus dem Online-Verbreitung und entrichtet vom Verwerter auf der letzten Stufe) in Kombination mit obligatorischer kollektiver Wahrnehmung.
Tatsächlich ist dies eine einfache Lösung, die leicht in die beabsichtigte Revision der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft übernommen werden könnte. Die Rolle des Produzenten würde das nicht beeinträchtigen: Er könnte weiterhin die audiovisuellen Werke produzieren und verwerten. Es wäre jedoch eine Vergütung der Online-Verwertung möglich, die vom letzten Verwerter übernommen werden würde und die Urheber über ihre Verwertungsgesellschaften, unabhängig von der Anzahl der Akteure in der audiovisuellen Verwertungskette, erreichen würde.
Die entscheidende Rolle der Verwertungsgesellschaften, zu gewährleisten, dass die Autoren tatsächlich die angemessene Vergütung, die ihnen zusteht, erhalten, wurde während des Kongresses mehrfach hervorgehoben, insbesondere durch Sylvie Nérisson (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München) und Jorgen Savy Blomqvist (Universität Kopenhagen, Dänemark), die erklärten, dass Vergütungsansprüche in der Praxis nur funktionieren können, wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden, weil sie die Urheber mit Verhandlungsmacht ausstatten.
Die wichtige Rolle der Verwertungsgesellschaften und der Gewerkschaften, die Urheber dabei zu unterstützen, bessere Verträge zu verhandeln und ihnen bei Rechtsstreitigkeiten beizustehen, wurde ebenfalls angesprochen.
Weitere interessante Ideen, um Urhebern eine angemessene Vergütung zu garantieren, wurden während des Kongresses ebenfalls diskutiert. Alles in allem geben sie der Kommission reichlich Nahrung für Anstöße und konkrete Vorschläge dazu, wie der faire digitale Binnenmarkt der EU für Urheber gestaltet werden kann.

Mélanie Amilhat
SAA, Société des Auteurs Audiovisuels / Society of Audiovisual Authors
Original: Copyright experts discuss solutions to guarantee authors’ fair remuneration
Übersetzung: Initiative Urheberrecht

Pressekontakt: info@urheber.info