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Diskurs

Montag, 22.06.2015

Britischer High Court: Keine Privatkopien ohne Urhebervergütung

Der britische High Court of Justice hat die Regelungen der Urheberrechtsreform vom Oktober 2014 als rechtswidrig gewertet, der das Anfertigen von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt, ohne dass Rechteinhaber eine angemessene Entschädigung erhalten. Nach ja...

Der britische High Court of Justice hat die Regelungen der Urheberrechtsreform vom Oktober 2014 als rechtswidrig gewertet, der das Anfertigen von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt, ohne dass Rechteinhaber eine angemessene Entschädigung erhalten.
Nach jahrelangem Streit hatte das britische Parlament eine Copyright-Reform („Copyright and Rights in Performances (Personal Copies for Private Use) Regulations 2014") die erstmals Ausnahmeregelungen für Privatkopien enthält, allerdings ohne Vergütung für Urheber und Rechteinhaber (siehe News vom 1. August 2014). Angefertigt werden dürfen seit dem 1. Oktober 2014 Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für den „strikt persönlichen Gebrauch“. Kopien aus rechtswidrigen Quellen sind ebenso wenig zulässig wie Kopien von geliehenen Medien, von Rundfunkübertragungen oder Streaming-Diensten. Auch dürfen beim Kopieren keine DRM-Maßnahmen umgangen werden.
Der britische High Court of Justice urteilte nun am 19. Juni 2015 (Case No: CO/5444/2014), dass diese Ausnahmeregelung nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Sie sei „rechtswidrig“, weil keine „angemessene Entschädigung“ („fair compensation") an die Rechtsinhaber vorgesehen sei. Nach der EU-Urheberrechtsrichtlinie können die Mitgliedstaaten wie Großbritannien, solche Ausnahmen in nationales Recht einzuführen, aber unter der Bedingung, dass die Rechteinhaber einen gerechten Ausgleich erhalten.
Geklagt hatten drei Verbände, nämlich die British Academy of Songwriters, Composers and Authors (BASCA), die die Interessen der britischen Komponisten und Textdichter vertritt, Musician's Union (MU), in der sich rund 30.000 Musiker zusammengeschlossen haben, und der Interessenverband der britischen Musikproduzenten, UK Music.
UK Music Musician's Union zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden ebenso wie die Autoren-Verwertungsgesellschaft ALCS (Authors’ Licensing and Collecting Society), der die Klage unterstützt hatte. Auch der Dachverband der Drehbuchautoren und Regisseure SAA (Society of Audiovisual Authors) begrüßte das britische Urteil. In einer Anhörung soll demnächst entschieden werden, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Berufungen gegen das Urteile des High Court sind beim Court of Appeal und dann beim Supreme Court möglich.

Pressekontakt: info@urheber.info