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Diskurs

Donnerstag, 15.01.2015

EU-Kommission prüft GEMA-Joint-Venture für Online-Musik

Die EU-Wettbewerbsaufsicht hat eine eingehende Untersuchung der geplanten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmen zur Lizenzvergabe für Online-Musik der Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) eingeleitet. In ihrer vorl...

Die EU-Wettbewerbsaufsicht hat eine eingehende Untersuchung der geplanten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmen zur Lizenzvergabe für Online-Musik der Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) eingeleitet.
In ihrer vorläufigen Prüfung ist die EU-Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zusammenlegung des Musikrepertoires der drei größten Verwertungsgesellschaften in Europa, „zu höheren Gebühren und schlechteren Geschäftsbedingungen für die Anbieter digitaler Dienstleistungen und zu höheren Preisen und geringerer Wahlfreiheit der europäischen Konsumenten von Online-Musik führen könnte“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.
Das geplante Joint Venture der drei größten Verwertungsgesellschaften in Europa macht der EU-Wettbewerbsaufsicht Sorgen. Im Geschäftsbereich der Verwaltung von Urheberrechten, die von den Inhabern direkt lizenziert und von den Verwertungsgesellschaften lediglich abgerechnet werden, blieben nach der Fusion nur noch zwei Anbieter. Die EU-Kommission befürchtet, dass dadurch der Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften untereinander geschwächt wird.
Solche Nachteile sieht man bei der GEMA nicht. „Das geplante Joint Venture setzt die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten um, indem der pan-europäische Lizenzierungsprozess für alle Beteiligten vereinfacht wird“, erklärte GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker. „Dies geschieht zum Vorteil sowohl von Rechteinhabern als auch kleineren Verwertungsgesellschaften und digitalen Musikdiensten.“
Eigentlich sollte das Joint Venture der drei Verwertungsgesellschaften schon zum Jahresbeginn starten. Jetzt muss das Ergebnis der eingehenden abwartet werden. Bis zum 29. Mai 2015 muss die EU-Wettbewerbsaufsicht zu einer Entscheidung kommen.

Pressekontakt: info@urheber.info