Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 08.01.2015

TTIP: EU-Kommission veröffentlicht Texte

Die EU-Kommission hat zahlreiche Papiere zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung von Dokumenten zum strittigen Abkommen mit den USA will die Kommission die schon im November angekündigte „Transparenz“ schaffen. „Die heutige Veröffentlic...

Die EU-Kommission hat zahlreiche Papiere zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung von Dokumenten zum strittigen Abkommen mit den USA will die Kommission die schon im November angekündigte „Transparenz“ schaffen.
„Die heutige Veröffentlichung der spezifischen Rechtsvorschläge im Rahmen der TTIP markiert eine Premiere in EU-Handelspolitik“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am 7. Januar in Brüssel. Mangelnde Transparenz war auch einer der Punkte, die Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, in seiner Stellungnahme „CETA und TTIP: Stochern im Nebel“ kritisiert hatte.
Nun hat die EU-Kommission diverse Textvorschläge, Positionspapiere und Merkblätter (Factsheets) auf einer Webseite öffentlich zugänglich gemacht. Konkrete Regelungen finden sich allerdings nicht unter den Dokumenten, da die Verhandlungen mit den USA noch im Gange sind. Daher stehen bislang nur Textvorschläge zum Abruf bereit.
Darunter sind auch viele ältere schon bekannte Papiere so zu TTIP und Kultur vom Juli 2014 oder die zu den umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren (November 2013 und März 2014). Immerhin wird im neuen Factsheet „Dienstleistungen im TTIP“ noch einmal eindeutig ausgeführt, dass Bereiche wie Film, Radio und Fernsehen nicht vom Abkommen umfasst werden. Und im Factsheet „Rechte des geistigen Eigentums (IPR) und der geografisch Herkunftsbezeichnungen (GIS) in TTIP“ – Letzteres ging gerade durch die deutsche Presse – heißt es, dass Dinge wie die strafrechtliche Durchsetzung und Providerhaftung nicht Bestandteile der Verhandlungen sind.
Der konsolidierte Text des CETA-Abkommens mit Kanada war bereits im September 2014 veröffentlicht worden. In einem Kurzgutachten hatte kürzlich Henning Lahmann vom iRights.Lab untersucht, ob mit dem Freihandelsabkommen auch ACTA-Bestimmungen wieder eingeführt werden könnten. „Das ist der Sache nach aktuell nicht mehr der Fall“, heißt es in seinem iRights-Artikel. Im Bereich Urheberrecht kritisiert Lahmann außer der Möglichkeit, „dass das das Abfilmen von Kinovorführungen künftig eigens strafrechtlich sanktioniert werden kann“, die Bestätigung des bereits geltenden rechtlichen Schutz für technische Schutzmaßnahmen (Kopierschutz), der das an sich zulässige Anfertigen von Privatkopien verbietet, wenn dazu solche Vorrichtungen umgangen werden müssten.“ Sein Fazit: „Diese Regelung unterdrückt die Möglichkeit von Fair Use und wurde deshalb schon seit Langem als reformbedürftig identifiziert. Mit dem Abschluss von CETA wäre ihre Abschaffung in weite Ferne gerückt.“

Pressekontakt: info@urheber.info