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Diskurs

Donnerstag, 25.09.2014

IPRED 2: EU-Ratspapier sorgt im Netz für Diskussionen

Die italienische Präsidentschaft hat dem Rat der Europäischen Union ein Diskussionspapier zur „Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ (auch bekannt als IPRED 2) vorgelegt. Es enthält zwar wenig Konkretes, hat aber unter deutschen Net...

Die italienische Präsidentschaft hat dem Rat der Europäischen Union ein Diskussionspapier zur „Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ (auch bekannt als IPRED 2) vorgelegt. Es enthält zwar wenig Konkretes, hat aber unter deutschen Netzaktivisten heftige Reaktionen unter dem Tenor „Vorratsdatenspeicherung“ ausgelöst.
„EU-Ratspräsidentschaft: Italien schlägt Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverletzungen vor“, lautet die Überschrift eines Gastbeitrags von Joe McNamee bei netzpolitik.org. Im englischen Original auf der Website der EDRi (European Digital Rights) tauscht der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ allerdings weder in der Überschrift noch im Text auf.
Auch im Papier der italienischen EU-Ratspräsidentschaft vom 11. September 2014 findet sich dieser Begriff nicht. Neben anderen – wenig originellen – Maßnahmen, wird vorgeschlagen „zu klären, welche Werkzeuge zur Verfügung stehen, um IPR-Rechtsverletzer zu identifizieren“ (IPR = Rechte des geistigen Eigentums). Konkret soll es gehen um die „Klärung der Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Vermittler, um die Identifizierung im Falle von Verstößen kommerziellen Maßstab zu verbessern und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte des Einzelnen (Vermeidung von Missbräuchen)“ zu gewährleisten.
„Vorgeschlagen wird dies“, kritisiert Joe McNamee in seinem Beitrag, „obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass breit angelegte Speicherungen personenbezogener Daten für Zwecke der Strafverfolgung, auch für schwere Verbrechen, dem Primärrecht der Europäischen Union widersprechen.“ Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Sonst enthält weder das italienische Dokument noch die englische Datenschutzreplik bemerkenswerte Ansätze. Ohnehin werden diese gegebenfalls erst auf den Tisch kommen, wenn die neue EU-Kommission (siehe News vom 10. September 2014) im Amt ist. Die alte Kommission hatte zwar kürzlich noch einen neuen Anlauf für IPRED 2 gestartet (siehe News vom 2. Juli 2014), doch auch ihr „EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten" war mehr eine minimalistische Pflichtübung.
Praktisch seitdem die Richtlinie 2004(48)EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) im April 2004 in Kraft getreten war, versucht die Europäische Kommission nach einem „verbesserten" Nachfolgemodell. Der Versuch einer Richtlinie zur Strafrechtlichen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums scheiterte und auch beim IPRED-2-Prozess gibt es – nicht zuletzt seit der internationalen ACTA-Diskussion – keinen Konsens unter den EU-Mitgliedsstaaten.

Pressekontakt: info@urheber.info