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Diskurs

Freitag, 01.08.2014

Copyright-Reform vom House of Lords beschlossen

Die britische Copyright-Reform – mit den Ausnahmeregelungen für Privatkopien ohne Vergütung – hat nach dem Unter- jetzt auch das Oberhaus passiert. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2014 in Kraft treten. Eigentlich hatte Gesetz zur Modernisierung des Urheberrechts in Großbritanni...

Die britische Copyright-Reform – mit den Ausnahmeregelungen für Privatkopien ohne Vergütung – hat nach dem Unter- jetzt auch das Oberhaus passiert. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2014 in Kraft treten.
Eigentlich hatte Gesetz zur Modernisierung des Urheberrechts in Großbritannien nach dem Willen der Regierung am 1. Juni 2014 in Kraft treten sollen (siehe News vom 1. April 2014), war dann aber von einem zentralen Parlamentsausschuss des britischen Oberhauses zunächst gestoppt worden (siehe News vom 12. Mai 2014). Dies betraf die Ausnahmeregelungen für Privatkopien (private copy) und für den Gebrauch von Karikaturen oder Parodien sowie Zitate (quotation and parody), während die neuen Regelungen für Forschung und Wissenschaft (research) den Ausschuss passiert hatten.
Gerade um die Privatkopie-Ausnahme gab es heftige, kontroverse Diskussionen. Sie sollte es erstmals im Vereinigten Königreich legalisieren, gekaufte CDs, E-Books oder auch Filme für den „Eigengebrauch” zu kopieren und auch die Dateien umzuwandeln, um sie beispielsweise auf dem Smartphone oder MP3-Player abzuspielen.
Eine Kompensation für Urheber und Rechteinhaber wird es aber nicht geben. Die britische Regierung lehnt eine Abgabe für Leermedien, wie es sie in den meisten europäischen Ländern gibt, ab (siehe den Kommentar vom 5. April 2014 „Großbritannien: Der Diebstahl wird fortgesetzt”). Dagegen haben nicht nur britische Interessenverbände von Urhebern protestiert, sondern aktuell beispielsweise auch UK Musik, der Verband Musikindustrie und Konzertveranstalter (Pressemitteilung).
In der heftigen Debatte im House of Lords am 29. Juli warb Baroness Neville-Rolfe, Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Qualifikationen für die Ausnahme für Privatkopien. Die Briten werden nun in der Lage sein, Inhalte auf jedes Gerät, das sie besitzen, und in einen eigenen Cloud-Speicher zu kopieren. Die Ausnahme für Privatkopien unterscheide sich stark von den Privatkopierausnahmen in anderen EU-Ländern, die das Erstellen von Kopien ermöglichten, um sie mit Freunden und der Familie zu teilen. sondern setzen Abgaben auf Schöpfer zu kompensieren, sagte sie. Die britische Regierung glaubt nicht, dass die britischen Verbraucher würden Aufzeichnungsgeräte und Medien tolerieren, sagte sie laut Intellectual Property Watch.

Pressekontakt: info@urheber.info