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Diskurs

Mittwoch, 18.06.2014

Kein Missbrauch des Urheberrechts gegen Informationsfreiheit

„Das Urheberrecht darf nicht dazu eingesetzt werden, staatliche Informationen zurück zu halten.” Diese Meinung haben die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Entschließung zum Ausdruck gebracht. „Amtliche Vermerke sind in aller Regel nic...

„Das Urheberrecht darf nicht dazu eingesetzt werden, staatliche Informationen zurück zu halten.” Diese Meinung haben die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Entschließung zum Ausdruck gebracht.
„Amtliche Vermerke sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Gedankliche Inhalte können in ihrer politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Aussage nicht über das Urheberrecht monopolisiert werden, sondern müssen vielmehr Gegenstand der freien geistigen Auseinandersetzung bleiben”, heißt es in der Entschließung der 28. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 17. Juni 2014 in Hamburg.
Mit Steuermitteln finanzierte und für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erstellte Vermerke dürften nicht unter Berufung auf Rechte des „Geistigen Eigentums" zurückgehalten werden. Nur in Ausnahmefällen könne es sein, dass von Dritten für staatliche Stellen erstellte Gutachten tatsächlich dem Urheberrecht unterfallen. „Wer mit der Verwaltung Verträge schließt, muss wissen, dass diese an gesetzliche Transparenzpflichten gebunden ist, die sich nicht abbedingen lassen.” Soweit diese Stellen einem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen, sei es ihre Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Rechte Dritter nicht einem gesetzlichen Informationszugang entgegenstehen.
Nach einem Bericht bei heise online , stellen sich die Informationsfreiheitsbeauftragten damit offenbar gegen das Bundesinnenministerium. Das BMI hatte im Frühjahr 2014 versucht, rechtlich gegen das Portal FragdenStaat.de vorzugehen, weil eine interne Stellungnahme des Ministeriums entgegen eines Vermerks dort veröffentlicht worden war. Dabei blieb das Ministerium rechtlich erfolglos, berichtet Golem. Die Open Knowledge Foundation Deutschland als Betreiber von FragDenStaat.de hat ihrerseits negative Feststellungsklage gegen das BMI eingereicht.

Pressekontakt: info@urheber.info