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Diskurs

Montag, 28.04.2014

Urhebervergütung: BGH-Urteil für PC und Drucker erst im Juli

Am 3. Juli 2014 will der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden, ob Drucker und PC nach der bis 2008 geltenden Regelung zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehören. Das hat der I. Senat in Karlsruhe am Ende der erneuten mündlichen Verhandlung am 30. April 2...

Am 3. Juli 2014 will der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden, ob Drucker und PC nach der bis 2008 geltenden Regelung zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehören.
Das hat der I. Senat in Karlsruhe am Ende der erneuten mündlichen Verhandlung am 30. April 2014 mitgeteilt. Das Klageverfahren der VG Wort gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PCs war bereits 2002 eingeleitet worden, ging bis vor den Bundesgerichtshof und nach dessen Urteil vor das Bundesverfassungsgericht, das der Verfassungsbeschwerde der Verwertungsgesellschaft Recht gab. Erneut vor dem BGH hatte dieser im Jahre 2011 dem EuGH mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof am 27. Juni 2013 die Auffassung der VG Wort in wichtigen Punkten bestätigt hatte (siehe News vom 27. Juni 2013), wurden die Klageverfahren (Az. I ZR 208/07 u.a.) am 31. Oktober 2013 erneut vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Doch die für den 22. Januar 2014 avisierte Urteilsverkündung wurde verschoben und ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt (siehe News vom 22. Januar 2014). Die VG Wort hatte bei der EuGH-Verhandlung geschätzt, dass allein für Drucker mehr als 900 Millionen Euro nachgezahlt werden müssten. Es sind alle Geräte betroffen, die vom 23. Dezember 2002 bis Ende 2007 in Deutschland verkauft wurden.

Pressekontakt: info@urheber.info