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Diskurs

Sonntag, 27.04.2014

Vergütungsregeln: CTV widerspricht Einigungsvorschlag

Constantin Television hat dem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle für eine Gemeinsame Vergütungsregel für Kameraleute bei TV-Produktionen widersprochen. Die Schlichtungsstelle für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) zwischen dem Berufsverband Kinematografie und der Co...

Constantin Television hat dem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle für eine Gemeinsame Vergütungsregel für Kameraleute bei TV-Produktionen widersprochen.
Die Schlichtungsstelle für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) zwischen dem Berufsverband Kinematografie und der Constantin Television GmbH zu TV-Produktionen hatte den Einigungsvorschlag am 19. März 2014 mit den Stimmen des BVK und des Vorsitzenden am 19. März 2014 beschlossen. CTV habe ihm nun widersprochen, teilte der BVK nun in einer Pressemitteilung mit.
Die GVR sollte sowohl für voll- und teilfinanzierte TV-Auftragsproduktionen wie auch für TV-Eigenproduktionen gelten. Neben der Grundvergütung, die mindestens den im jeweils geltenden Gagentarifvertrag vorgesehenen Honoraren entsprechen müsse, enthielt sie die darüber hinausgehende Beteiligungsansprüche. Demnach sollte Kameraleuten ein Beteiligungsanspruch in Höhe von 1,75 Prozent an allen weiteren Produzentenerträgen, die über das vom Sender oder dem Dritten voll finanzierte Produktionsbudget hinausgehen, zustehen. Dieser Beteiligungsanpruch sollte erstmals entstehen, wenn die Erträge 10.000 Euro übersteigen und soll auch bei Rückübertragung oder Rücklizenzierung der Verwertungsrechte des Auftraggebers an den Produzenten gelten.
Dem Einigungsvorschlag komme damit zwar nicht die unwiderlegbare Vermutung einer angemessenen Vergütung zu. „Auf seiner Grundlage können jedoch von Kameraleuten gleichwohl angemessene Vergütungen gegenüber Produzenten beansprucht und gegebenenfalls mittels eines Gerichtsverfahrens durchgesetzt werden. Denn ein entsprechender Einigungsvorschlag besitzt jedenfalls eine Indizwirkung für die Angemessenheit der Vergütung”, erklärte BVK-Geschäftsführer Michael Neubauer. Weiterhin gültig ist die Einigung zwischen dem BVK und der Constantin Film Produktion GmbH zu Erlösbeteiligungen von Kameraleuten aus der Verwertung von Kinofilmen (siehe News vom 13. März 2013).

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