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Diskurs

Dienstag, 01.04.2014

Video-on-Demand: Einigung über Urhebervergütungen

Der ITK-Unternehmerverband BITKOM und die GEMA haben erstmalig eine Vereinbarung für die Anbieter von Video-on-Demand im Internet getroffen. Der Vertrag regelt die Höhe der urheberrechtlichen Vergütungen für Musik in Filmen, Serien, TV-Shows, Dokus und anderen Formaten, die v...

Der ITK-Unternehmerverband BITKOM und die GEMA haben erstmalig eine Vereinbarung für die Anbieter von Video-on-Demand im Internet getroffen.
Der Vertrag regelt die Höhe der urheberrechtlichen Vergütungen für Musik in Filmen, Serien, TV-Shows, Dokus und anderen Formaten, die von den Betreibern von Online-Videotheken abgeführt werden müssen – und zwar ab 1. Januar 2002, teilte die Verwertungsgesellschaft am 1. April 2014 mit. Die Nutzung von Online-Videotheken steigt derzeit rasant. Nach Prognosen des BITKOM auf Basis von Zahlen des Marktforschungsinstituts IHS Technologie werden im Jahr 2014 in Deutschland rund 27,2 Millionen Filme in digitaler Form online gekauft oder geliehen. Das entspricht einem Zuwachs von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die vereinbarten Lizenzvergütungen betragen zum Beispiel für Spielfilme 16,5 Cent beim Kauf und 5,5 Cent für die Miete eines Films. Bei TV-Serien liegen die Lizenzvergütungen bei 4,9 Cent für den Kauf einer Folge und 2,35 Cent für die Miete. Beim Kauf dürfen Kunden den Film oder die Serie dauerhaft nutzen, bei der Miete nur für einen begrenzten Zeitraum. BITKOM-Mitglieder erhalten einen Gesamtvertragsrabatt auf den Video-on-Demand-Tarif der GEMA.
Die Vereinbarung bezieht sich bewusst nur auf den Kauf oder die Miete einzelner Videos. Nicht erfasst sind Abo-Angebote, die auf einem monatlichen Pauschalbetrag für die begrenzte oder unbegrenzte Nutzung von Videodiensten basieren. Hierzu laufen die Verhandlungen zwischen BITKOM und GEMA weiter. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind ausschließlich werbefinanzierte Angebote.

Pressekontakt: info@urheber.info